Domain ist besetzt, wird nicht genutzt. Will die haben !?
joebowler
- recht
0 con0 @ndre@s0 some-one0 Stephan Huber0 @ndre@s
Hallo Internetfreunde !
Ich kenne eine Domain (.de), die ist registriert, aber
seit 1 1/2 Jahren nicht erreichbar.
Ich habe dem Inhaber vor 6 Monaten angeboten sie zu kaufen,
aber er sagt, das er dort selbst irgendwann was machen möchte.
Habe ich eine Chance an die Domain zu kommen?
Darf man eine Domain so lange Brach liegen lassen?
Vielen Dank
joebowler
Tach joebowler...
hmmm, wo ich gerade deinen Text gelesen habe, fiel mir ein Beispiel ein (vielleicht hinkt der Vergleich, aber zum Denkanstoss reichts *g)
Wenn sich jemand ein Auto mietet, das ein anderer haben will, und der, der das Auto mietet, dafür aber bezahlt, aber damit nicht fährt, dann kann es dem Vermieter des Wagens doch eigentlich schnurz sein, wer den Wagen hat.
Will sagen: Wenn der Typ, der die Domain jetzt hat, dafür regelmäßig seinen Beitrag zahlt, kann man ihm nix vorwerfen und der Betreiber der Domain freut sich, denn es entsteht keine Traffic.
Anders ist die Sache mit Domains, wo der Name rechtlich geschützt ist (z. B. Coca Cola oder so).
Aber ich kenn mich da auch nicht so genau aus...
... aber ich hoffe, ich konnt irgendwie helfen ...
Bis denne. CoN.
Hallo Joebowler,
Ich kenne eine Domain (.de), die ist registriert, aber
seit 1 1/2 Jahren nicht erreichbar.
Ich habe dem Inhaber vor 6 Monaten angeboten sie zu kaufen,
aber er sagt, das er dort selbst irgendwann was machen möchte.
Darf man eine Domain so lange Brach liegen lassen?
Bis jetzt ja. Das machen die Domaingrabber regelmäßig.
Habe ich eine Chance an die Domain zu kommen?
Gradlinig nicht, da er das Kaufangebot ja schon abgelehnt hat.
Willst Du kommerziell tätig werden, dann lass Dir den Domainnamen als Marke schützen. Danach kannst Du auf Herausgabe klagen. Ob das ganze Erfolgsaussichten hat, könnte FvG ode ein anderer auf Markenrecht spezialisierter Anwalt Dir verlässlich sagen.
Gruß
Andreas
Willst Du kommerziell tätig werden, dann lass Dir den Domainnamen als Marke schützen. Danach kannst Du auf Herausgabe klagen. Ob das ganze Erfolgsaussichten hat, könnte FvG ode ein anderer auf Markenrecht spezialisierter Anwalt Dir verlässlich sagen.
Dann lasse ich teamone als Marke schützen, und verklage die Firma dann zur Herausgabe der Domain (wegen den vielen Aufrufen).. ;o)
ich glaube teamone ist bereits als Marke eingetragen...
Marco
Hallo Andreas,
Willst Du kommerziell tätig werden, dann lass Dir den Domainnamen als Marke schützen. Danach kannst Du auf Herausgabe klagen. Ob das ganze Erfolgsaussichten hat, könnte FvG ode ein anderer auf Markenrecht spezialisierter Anwalt Dir verlässlich sagen.
HÄH?!!! Da wird hier immer auf FvG eingeschlagen, weil er sein Geld mit Tätigkeiten verdient, die die Mehrheit hier nicht gerade toll findet, und dann empfiehlst Du ernstlich eine solche A****-Aktion? Der Besitzer scheint ja wirklich kein Domaingrabbing zu betreiben, sonst wäre er wohl bereit, die Domain zu verkaufen. Und ich würde ehrlich gesagt schon leichte Hassanfälle bekommen, wenn ich eine Domain reserviert habe, für die ich irgendwann ein Projekt machen will (ok, 1 1/2 Jahre sind eine relativ lange Zeit - wenn man sich der allgemeinen Geschwindigkeitsbesessenheit anschließt), und dann bekomme ich ein paar Monate nach einem abgelehnten Kaufangebot eine nette Abmahnung... wie gesagt, halte ich für eine zimlich miese Methode...
Viele Grüße
Stephan
Hallo Andreas,
HÄH?!!! Da wird hier immer auf FvG eingeschlagen, weil er sein Geld mit Tätigkeiten verdient, die die Mehrheit hier nicht gerade toll findet, und dann empfiehlst Du ernstlich eine solche A****-Aktion? Der Besitzer scheint ja wirklich kein Domaingrabbing zu betreiben, sonst wäre er wohl bereit, die Domain zu verkaufen. Und ich würde ehrlich gesagt schon leichte Hassanfälle bekommen, wenn ich eine Domain reserviert habe, für die ich irgendwann ein Projekt machen will (ok, 1 1/2 Jahre sind eine relativ lange Zeit - wenn man sich der allgemeinen Geschwindigkeitsbesessenheit anschließt), und dann bekomme ich ein paar Monate nach einem abgelehnten Kaufangebot eine nette Abmahnung... wie gesagt, halte ich für eine zimlich miese Methode...
Nicht, dass ich die Methode nett finde oder als bevorzugt empfehle. Insbesondere auf der privaten Ebene wird man sich wohl eher einen anderen Domainnamen überlegen.
Im Bussiness sind allerdings die Umgangsformen etwas rauer, und die Benennung einer praktikablen Möglichkeit hat noch nichts mit der Befürwortung zu tun.
Ich würde genauso "kot*en", wenn es mir passieren würde, keine Frage.
Nur wäre der Schaden bei einer noch nicht in Betrieb befindlichen Domain relativ gering. Richtig häßlich wird das ganze, wenn man schon Jahre an Arbeit investiert hat und dann kommt jemand daher und zieht einem die Domain unter'm A**** weg.
Aber wie weiter oben im Thread nachzulesen ist, habe ich auch darauf hingewiesen, dass es keine Verpflichtung zum schnellen Füllen einer Domain mit Inhalten gibt. Und keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf Überlassung (ohne weitergehende Rechte zu besitzten)
Gruß
Andreas