Hallo,
Hallo FvG, <- das mit der Anrede kann doch nicht sooo schwer sein
Das nicht - aber bei dem Wetter bin ich noch fauler als sonst!
Entgegen den hartnäckigen anderweitigen Gerüchten weicht
die Rechtsprechung für die Haftung für Links i.d. USA nicht
von der deutschen Rechtsprechung ab.BTW: Sie hatten vor einigen Wochen hier eine Entscheidung des LG
München I gepostet und auf meine dezidierte Nachfrage versprochen,
den Tenor und v.a. die Begründung ebenfalls im Wortlaut zu posten,
sobald dieses Urteil (es ging um die angebliche Zulässigkeit von
Serienabmahnungen) zugestellt ist.Ich darf insoweit anfragen, _ob_ dieses Urteil bereits vorliegt oder
anderweitig von Ihnen im Netz bereits publiziert wurde?
»
Ich habe es noch nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de
gravenreuth@gravenreuth.de