Hallo Stefan
Das Problem sehe ich zunehmend in der Handelsklasse 9 "Software".
"Was ist denn Software? "
Frag das mal den Günni.
Dem Meister ist es bereits gelungen Mainboards als mit Software verwechselbar einzustufen, weil da ja ein Bios == Software drauf ist welches ein böses Wort beim booten für einige Sekunden auf den Bildschirm schrieb.
"Software kann alles sein. Software ist selbst nichts. "
Vor allem stört die immer angenommene Verwechselungsgefahr bei Klassengelichheit. Da machen es sich die Juristen einfach zu einfach.
Noch nie, da bin ich _sicher_ hat irgend ein User auf der Welt einen Semi. Explorer mit einem FTPx Explorer verwechselt.
Aber für BRD Juristen ist eine solche Verwechselung zwingend, daher ja auch die Abmahungen.
"Genauso, wie ein Auto nichts mit einem Bild zu tun hat, hat eine Auto-Konstruktionssoftware etwas mit einer Bildbearbeitungssoftware zu tun. Ich plaediere fuer die ersatzlose Streichung der Handelsklasse 9."
Nein, ich nicht. Mit dem Kopf durch die Wand geht nicht.
Ein Zwang bei der Anmeldung den claim klar und präzise anzugeben würde schon genügen.
Wie soll eine Software für LINUX mit einer für Windoze verwechselbar sein?
Wer so einen Unsinn glaubt der frißt auch Scheiße weil er die wegen der Farbe zwingend mit Schokolade verwechselt.
mfg
Fridolin