Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ein Zahnarzt in Bayern hat mich beauftragt eine Internetpräsenz zu erstellen. Soweit so gut, aber was darf man jetzt eigentlich darstellen?
Es gibt ein Urteil http://www.vorbeck.com/forum/urteil2.htm, das ich sicher nicht ganz verstehe ;-).
Es wird hier sogar untersagt, das Praxisteam vorzustellen, da die Darstellung "ausgesprochen reklamehafte Darstellung beinhalten".
Wenn ich das richtig gelesen habe, kann man z.B. dieses Praxisteam schon vorstellen, aber eben nicht "reklameartig" (Sind hübsche Praxisassistenten schon Reklame?). Ist das richtig?
Was also darf man in Bayern als Zahnarzt ins Netz stellen, was nicht?
Vielleicht kennt sich ja bei uns jemand aus ;-).
Viele Grüße
Harald Legler