Hallo Hans,
gibt es eine Möglichkeit, die Urheberschaft eines Textes nachzuweisen, um diese in einem evtl. Streifall nachweisen zu können ? ...
<unjuristisch gesprochen>
Die sicherste und bereits seit Jahrzehnten im Printbereich bewährte Methode ist, einen Ausdruck des Textes von einem Notar auf das aktuelle Datum hin beglaubigen zu lassen und/oder bei ihm zu hinterlegen.
Kostet zwar ein paar Mücken, aber da es ja wohl um kommerziell verwertbares gehen soll, sind die meines erachtens gut angelegt.
<unjuristisch gesprochen>
Gruß
Andreas