Wowbagger: Wie kann man die Urhebeschaft eines Textes nachweisen ?

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Hi,

<imho>Ich denke das aus diesem Grund dieser Service eher zum Mißbrauch einlädt. </imho>

das glaube ich eigentlich nicht, für mich stellt sich viel eher die frage, ob man im fall der fälle auf die gültigkeit des siegels vor gericht zählen kann. Da bin ich mir nicht so furchtbar sicher, obwohl ich die sache für einen guten ansatz halte.
Hier müßte eben tatsächlich einmal der ernstfall geschehen: Jemand besorgt sich dort ein siegel, ein anderer klaut das geistige eigentum dieser person und es entsteht daraufhinn einer der (mittlerweile wohl leider) üblichen rechtsstreitigekeiten. Wird unserem 'jemand' das siegel nun gute dienste vor gericht erweisen? Ich wünschte, es gäbe bereits solch' einen rechtsstreit, dann wüßte man es wohl genau ;-)

Jemand sollte den webmaster einmal um evtl. vorhandene referenzen diesbezüglich bitten, oder aber fragen, ob er das konzept zuvor von anwälten auf herz und nieren hat prüfen lasssen. Ich habe leider im augenblick zu viel um die ohren, vielleicht mache ich das aber noch 'mal...

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