Hallo,
hm: der Zeitpunkt des "verschwindens" der Seite könnte vielleicht für manchen interesant sein. Denn ein Link zu einer "Fehlermeldungsseite" (und das ist er ja jetzt) kann doch nun wirklich nicht Markenschutzverletztend sein. Denn eine "Fehlermeldung" ist ja nun kein "Vertriebsweg". Sollte also jemand per Abmahnung "gebeten" worden sein, diese "rechtswidrige Vertriebswegöffnung" zu schliessen als es diese verlinkte Seite gar nicht mehr gab, könnte das bei der Abwehr der Abmahnung unter Umständen helfen..... (vollkommende Laien-Bauch-Rechtsempfindenmeinung......)
Chräcker
<img src="http://homepages.compuserve.de/ackheller/stempel/grafiken/logo.gif" alt="">http://www.chraecker.de/stempel