Stefan Muenz: ftpx.com verschwunden?

Liebe Forumer,

ach herrje - all die boesen Links auf den FTP-Explorer haben mittlerweile ein ganz anderes, banaleres Problem: sie fuehren ins Leere! Seit etlichen Tagen schon fuehrt der Versuch, http://www.ftpx.com/ aufzurufen, ins Leere und zu einem Fehler, dass der DNS-Eintrag nicht gefunden werden kann. Ein moeglicher Hinweis darauf, dass der Anbieter das Produkt vom Markt gezogen hat. Immerhin war der FTP-Explorer ja seit 1997 nicht mehr upgedatet worden, und zuletzt als Freeware verscherbelt worden, offenbar, weil die Anbieter kein lukratives Geschaeft mehr darin sahen.

Nachdem also ftpx.com nicht mehr ging, hab ich mal http://www.ftpexplorer.com/ probiert - und siehe, es passierte was am Bildschirm: die Homepage vom "FTP-Voyager" wurde aufgerufen... ;-)

viele Gruesse
  Stefan Muenz

  1. Hallo,

    ftpx.com wurde wohl, wie man sich wohl denken kann, ein weiteres Opfer des Günther (Kastenfrosch) Freiherr von Gravenreuth. Schade, dass es so weit kommen muss. Vielleicht sollte man sich "Self" mit Anhängsel auch schützen lassen.

    Ich finde es aber eine gute Idee mit dem FTP-Voyager. Wie wäre es denn mit einem FTP-eXXproler oder ganz einfach FTP-Xplorer? Sind die auch geschützt?

    Grüße,
       Florian Auer

    1. Hallo Florian,

      ftpx.com wurde wohl, wie man sich wohl denken kann, ein weiteres Opfer des Günther (Kastenfrosch) Freiherr von Gravenreuth.

      Sicher nicht. Denn die kann er gar nicht belangen, weil sie ausserhalb des Kaefigs sitzen, den Symikron beansprucht.

      Ich finde es aber eine gute Idee mit dem FTP-Voyager. Wie wäre es denn mit einem FTP-eXXproler oder ganz einfach FTP-Xplorer? Sind die auch geschützt?

      wozu der Fluchtaufwand? Ein "Erkundungsprogramm" sollte man Explorer nennen und fertig. Genauso wie man ein Verwaltungsprogramm "Manager" nennen sollte. Es gibt lediglich eine veraltete deutsche Rechtssprechung, die damit noch Probleme hat. Aber das muss ja nicht immer so bleiben ;-)

      viele Gruesse
        Stefan Muenz

      1. hallo,
        und wenn ich in Deutschland ein Programm rausbringe, daß ich
        'SelbstCummulierenderRechtsInterpretationsProblemTester'
        kurz
        'SCRIPT'
        nenne.
        Darf dann keiner mehr ein Script schreiben, bzw. veröffentlichen?
        Wie ist das denn

        Klaus

      2. Hi,

        wozu der Fluchtaufwand? Ein "Erkundungsprogramm" sollte man Explorer nennen und fertig. Genauso wie man ein Verwaltungsprogramm "Manager" nennen sollte. Es gibt lediglich eine veraltete deutsche Rechtssprechung, die damit noch Probleme hat. Aber das muss ja nicht immer so bleiben ;-)

        Genau so sehe ich das auch denn: einmal mit solchen Ausflüchten angefangen würde das Kreise ohne Ende ziehen, stellt Euch mal vor der Begriff "cgi-bin" wäre eine geschützte Bezeichnung von Sümterom & Co und Links dahin sind des Abmahnens wert ... Nene, sowas darf keine Schule machen sonst können wir alle unseren Laden dicht machen, hier muss ein Grundsatzurteil her! Jawoll!

        Euer Rolf

        1. Hi,

          Genau so sehe ich das auch denn: einmal mit solchen

          Ausflüchten angefangen würde das Kreise ohne Ende
          ziehen, stellt Euch mal vor der Begriff "cgi-bin"
          wäre eine geschützte Bezeichnung von Sümterom & Co
          und Links dahin sind des Abmahnens wert ...

          Fast getroffen!
          Schau mal auf http://www.cgi.de ....

          Naja, zum Glueck sind die ne IBM-Tochter und haben
          somit wahrscheinlich etwas mehr Ahnung von
          Internet als so ne Klitschenfirma aus Ratingen.
          (Was nicht heisst, das ich nicht trotzdem schon ein
          Anwalt ausgesucht hab gegen dumpfe Abmahnzockerei.)

          Ciao,
            Wolfgang

          1. Hi Wolfgang

            Schau mal auf http://www.cgi.de ....

            Naja, zum Glueck sind die ne IBM-Tochter

            eher falsch! Eine Tochter der IBM wuerde es sich nicht erlauben koennen/duerfen, eine "Baustellen-Seite" anzubieten. ;-)
            Es duerfte wohl sich eher um einen Business-Partner der IBM handeln (im Bereich NetFinity oder WebSphere).
            Und dies zu werden ist gar nicht so schwer. Du beantragst (als Firma) die Aufnahme in das Partnerprogramm der IBM und wenn Du genuegend Einheiten absetzen kannst, darfst Du Dir das Logo auf Deine Page pappen.

            Gruesse
            Wilhelm

            frueher bei einem IBM-Business-Partner taetig

          2. Naja, zum Glueck sind die ne IBM-Tochter und haben
            somit wahrscheinlich etwas mehr Ahnung von
            Internet

            ... und setzen beispielsweise ihre Ansprüche aus Patenten kanllhart durch. So ist z.B. jede(!) serielle Tastatur nach einem IBM-Patent aus dem jahr 1981 (AT) hergestellt - und IBM bittet zu Kasse.

            Mit freundlichen Grüßen

            Günter Frhr. v. Gravenreuth  
            Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)

            1. und unser lieber freier Herr von G. ist ein Dinosaurier aus unseren adeligen Zeiten und glaubt, auf Titel, auf die heute keiner mehr w...... würde, hier noch rumreiten zu können.
              Lieber freier Herr von G-Punkt.
              Gibs auf, deine Luschtloschigkeit isch erkannt.
              fiele gräundliche Füße
              (Deine Rechtschreibung is ähnlich, ob alt ob neu)
              mach dich vom Acker

            2. Hi,

              Naja, zum Glueck sind die ne IBM-Tochter und haben
              somit wahrscheinlich etwas mehr Ahnung von
              Internet

              ... und setzen beispielsweise ihre Ansprüche aus Patenten kanllhart durch. So ist z.B. jede(!) serielle Tastatur nach einem IBM-Patent aus dem jahr 1981 (AT) hergestellt - und IBM bittet zu Kasse.

              Stimmt genau.
              ABER es gibt einen gewaltigen Unterschied zwischen
              berechtigten Marken und Patenten und solchen die
              unberechtigt sind und nur der Abzocke und/oder der Firmenwerbung
              dienen.

              Ausserdem gibt es einen gewaltigen Unterschied zu den
              belegbaren Neuerungen die IBM selbst gemacht hat, oder
              sowas, wo irgendjemand einen Begriff oder Namen
              aufschnappt und den ohne geistige Eigenleistung
              fuer sich beansprucht.

              Kann ein Anwalt von IBM eigentlich gegen Verleumdung
              klagen, wenn die Patente und Marken von denen
              in einem Topf mit einer ''Marke'' Ballermann
              geworfen werden?  :)

              Polemik beiseite geschoben: Nur weil man einige
              Markenanmeldungen persoenlich fuer Missbrauch haelt und
              die dafuer benutzten Argumentationen an den Haaren
              herbeigezogen, heisst dies noch lange nicht,
              das man glaubt, Marken oder Patente seien Bloedsinn.

              Dieses Schwarz-Weiss-Denken sollten wir doch seit
              der Zeit des Kalten Krieges hinter uns gelassen haben!

              Ciao,
                Wolfgang

        2. Hallo zusammen

          »»hier muss ein Grundsatzurteil her! Jawoll!

          Euer Rolf

          das soll niemand heraufbeschwören.
          stellt euch vor:
          ein paar Schwachköpfe in Brüssel, ein paar Beamte mit bekannter deutscher Gründlichkeit, dazu ein paar AdvoGrafen - und schon passiert es:
          Das Internet wird zu Tode bürokratisiert, reglementiert, administriert und prozessiert.
          schönen Tag
          Christian

          1. Hi,

            das soll niemand heraufbeschwören.
            stellt euch vor:

            Wieso vorstellen?!?!?!?!?!??!
            Mach dich mal selbststaendig und lass dir
            dann von einem Anwalt sagen wieviele Regelungen, Verordnungen,
            Gesetze und Bestimmungen du zu beachten hast.

            Der _einfachste_ Weg, heute eine Firma zu gruenden ist der:
            1. Nach Amerika auswandern
            2. Dort die Firma gruenden
            3. Erfolgreich genug werden um einen Anwalt zu leisten
            4. Nach Deutschland zurueckkommen
            5. Den Anwalt die Formularien ueberlassen.

            Ciao,
              Wolfgang

        3. Genau so sehe ich das auch denn hier muss ein Grundsatzurteil her! Jawoll!

          Ich hindere niemand daran hierin zu investieren ;-)

          Nach der Einsicht der FTPx Crop. habe ich allerdings noch mehr gute Argumente.

          Mit freundlichen Grüßen

          Günter Frhr. v. Gravenreuth  
          Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)

          1. Hallo Günter!

            Nach der Einsicht der FTPx Crop. habe ich allerdings noch mehr gute Argumente.

            Argumente hast du gewiss. ;-) Beweise?

            Grüße
            Thomas

            1. Hallo Günter!

              Nach der Einsicht der FTPx Crop. habe ich allerdings noch mehr gute Argumente.

              Argumente hast du gewiss. ;-) Beweise?

              Die Ziel URL gibt es nicht mehr wohin Herr Münz in seiner "Musterklage" unbedingt seinen Link setzen will - sieht dann sehr nach Erledigung der Hauptsache bereits i.d. 1. Instanz aus :-))

              Mit freundlichen Grüßen

              Günter Frhr. v. Gravenreuth  
              Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)
              http://www.gravenreuth.de

              1. Hallo Günni,

                Argumente hast du gewiss. ;-) Beweise?
                Die Ziel URL gibt es nicht mehr wohin Herr Münz in seiner "Musterklage" unbedingt seinen Link setzen will - sieht dann sehr nach Erledigung der Hauptsache bereits i.d. 1. Instanz aus :-))

                *wenn* Du so argumentierst, *dann* mußt Du aber zu http://www.teamone.de/selfaktuell/forum/messages/94484.html Stellung nehmen!
                Denn *das* ist ja der logische Nachfolger des "beklagten" Links - das muß Dir doch klar sein ...

                mfG - Michael

                1. Hallo Günni,

                  Argumente hast du gewiss. ;-) Beweise?
                  Die Ziel URL gibt es nicht mehr wohin Herr Münz in seiner "Musterklage" unbedingt seinen Link setzen will - sieht dann sehr nach Erledigung der Hauptsache bereits i.d. 1. Instanz aus :-))

                  *wenn* Du so argumentierst, *dann* mußt Du aber zu http://www.teamone.de/selfaktuell/forum/messages/94484.html Stellung nehmen!

                  Das ist nicht der gerichtliche Streitgegenstand (= "andere Baustelle").

                  Denn *das* ist ja der logische Nachfolger des "beklagten" Links - das muß Dir doch klar sein ...

                  NO - denn diese SW hat einen anderen mit EXPLORER nicht verwechselbaren Namen.

                  Mit freundlichen Grüßen

                  Günter Frhr. v. Gravenreuth  
                  Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)

                  1. Hi,

                    Denn *das* ist ja der logische Nachfolger des "beklagten" Links - das muß Dir doch klar sein ...
                    NO - denn diese SW hat einen anderen mit EXPLORER nicht verwechselbaren Namen.

                    ich meinte: Das ist der Link, der an dieser Stelle in der nächsten SELFHTML-Version drin stehen wird (nachdem der ursprüngliche technisch keinen Sinn mehr macht).

                    Darf Stefan Münz also Dein vorheriges Posting als Unbedenklichkeitserklärung diesem neuen Link gegenüber verstehen???

                    mfG - Michael

              2. Die Ziel URL gibt es nicht mehr wohin Herr Münz in seiner "Musterklage" unbedingt seinen Link setzen will - sieht dann sehr nach Erledigung der Hauptsache bereits i.d. 1. Instanz aus :-))

                Interessant. Vor allem, wenn man diese Bemerkung mit <94489.html> im Zusammenhang betrachtet.

                Bye
                Ulrike

              3. Hallo Günter!

                Die Ziel URL gibt es nicht mehr wohin Herr Münz in seiner "Musterklage" unbedingt seinen Link setzen will - sieht dann sehr nach Erledigung der Hauptsache bereits i.d. 1. Instanz aus :-))

                Das es "jetzt" keine URL hinter dem Link gibt ist ebenso irrelevant, als ob ich sagen würde, "es gibt keine URL also kannst du auch nicht abmahnen". Du hast abgemahnt weil es einen Link gab. Wenn du meinst, daß das keine Rolle spielt dann muss du auch die eingeklagten Abmahngebühren rückerstatten. Easy, oder? ;-)

                Grüße
                Thomas

          2. Hi,

            Genau so sehe ich das auch denn hier muss ein Grundsatzurteil her! Jawoll!

            Ich hindere niemand daran hierin zu investieren ;-)

            Nach der Einsicht der FTPx Crop. habe ich allerdings noch mehr gute Argumente.

            Zweckbehauptung.

            gehen wir doch bitte wieder zurueck auf die Roots:
            Fakt bleibt auch nach der Aufgabe des Angebotes mangels
            Nachfrage (ja, wir sind in einer Wirtschaft) die Behauptung
            und die Begruendung der Abmahnungen, das ein Link auf
            eine Firma im Sinne der Mitstoererhaftung als
            Geschaeftlich anzusehen ist.

            Auf diese _Behauptung_ gruenden sich diese ganzen
            Abmahnungen.
            Aber mehr als diese Behauptung gibt es nicht und bis
            sie nicht vor Gericht unwiedrruflich geklaert ist, ist
            und bleibt es eine blosse Behauptung.
            Beweise fuer die Behauptung mit Hilfe eines Nachweises,
            das der Linksetzer Geld oder Verguenstigungen
            fuer den Link bekam sind mir selbst nicht bekannt.

            Wie ich schon oft gesagt habe, worauf aber keine Antwort
            vom Aufsteller der Behauptung bekam (sieht man von genehmen
            teilsaetzen an auf die geantwortet wurde nachdem sie aus dem Kontext
            gerissen wurden), ist ein Link nur ein programmiersprachliches Konstrukt.
            Was man als Surfer laed wird von einem Server als HTML-Code
            geladen. Nachdem eine Seite geladen wurde, ist es Sache des
            Browsers diesen darzustellen.
            Das ein Link als Verknuepfung zu einer anderen Seite dargestellt wird, ist
            durch die Definition von HTML festgelegt. Zwar hat
            der Autor der Seite diesen Code geschrieben, jedoch kann er
            nicht dafuer verantwortlich gemacht werden, was der
            Surfer mit dieser referenz anfaengt.
            Zumal auch hier eine andere Bemerkung angebracht waere:
            Es wird hier eben argumentiert, das der Autor einen
            bestimmten HTML-Code erstellt hat, der WEGEN DER EINHALTUNG
            VON STANDARDS so und so angezeigt wird.
            Aber in diesem Standards steht auch, das ein Link nur
            als Referenz zu sehen ist und nicht als Einbindung oder
            gar als zu eigen machen des verlinkten Dokumentes.

            Wenn man also im ersten Teil sich auf diese Standards stuetzt um
            den Autor fuer den Code verantwortlich zu machen, darf man
            im zweiten teil nicht einfach diese Standards fuer
            nichtig erklaeren, nur weil sie von einem Gremium
            verfasst wurden, welches nicht der Kontrolle der
            deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt.

            Weiterhin kan man in den Standards nachlesen, das Dokumente die wirklich
            eingebunden werden sollen, auf spezielle Kommandos und
            Servereinstellungen zurueckgreifen muessen:
            Und zwar die Kommandos <img>, <link> und mit Hilfe
            der Technik der ServerSide Includes: <!--#include-->.

            Im uebrigen ist aus eben rechtlichen Gruenden die
            Einbindung fremden Contents mit Hilfe von
            SSI per Default stark eingeschraenkt. Normalerweise kann
            man NUR lokale Dateien einbinden, d.h. Dateien die auf
            demselben Server liegen.

            Ciao,
              Wolfgang

  2. Hallo,

    hm: der Zeitpunkt des "verschwindens" der Seite könnte vielleicht für manchen interesant sein. Denn ein Link zu einer "Fehlermeldungsseite" (und das ist er ja jetzt) kann doch nun wirklich nicht Markenschutzverletztend sein. Denn eine "Fehlermeldung" ist ja nun kein "Vertriebsweg". Sollte also jemand per Abmahnung "gebeten" worden sein, diese "rechtswidrige Vertriebswegöffnung" zu schliessen als es diese verlinkte Seite gar nicht mehr gab, könnte das bei der Abwehr der Abmahnung unter Umständen helfen..... (vollkommende Laien-Bauch-Rechtsempfindenmeinung......)

    Chräcker

    <img src="http://homepages.compuserve.de/ackheller/stempel/grafiken/logo.gif" alt="">http://www.chraecker.de/stempel

  3. Hi,

    ach herrje - all die boesen Links auf den

    FTP-Explorer haben mittlerweile ein ganz anderes,
    banaleres Problem: sie fuehren ins Leere!

    Hm...bedeutet das nicht, das jetzt jemand Abmahnungen
    schreibt, weil dies moeglicherweise kommerzielle
    Vorteile fuer den Serverintrag /dev/null bedeutet? :)

    Aber was soll's! Schliesslich foerdet auch jetzt
    der Link noch irgendwo die Einnahmen eines
    Backbone-Providers, ist also noch immer kommerziell.
    (Auch wenn niemals nie nachweisbar eine Geschaeftsbeziehung
    vorhanden ist).

    Ciao,
      Wolfgang

  4. Liebe Forumer,

    Nachdem also ftpx.com nicht mehr ging, hab ich mal http://www.ftpexplorer.com/ probiert - und siehe, es passierte was am Bildschirm: die Homepage vom "FTP-Voyager" wurde aufgerufen... ;-)

    Das ist sicher ein schönes Beispiel, wie anderswo mit dem für Software beschreibenden Begriff Explorer umgegangen wird.

    Leider nutzt das uns hier in der BeamtenRepubikDeutschland recht wenig. Im Gegenteil ich sehe darin sogar eine weitere Möglichkeit noch mehr Links abmahnen zu können.

    Der Domain Name ftpexplorer.com führt eben zu einer Seite auf der eine _Software_ vertrieben wird. Wie du sicher weisst gibt es in der BRD/EU eine Marke Explorer für eben _Software_.

    Nach den vielen Fehlurteilen die der bekannte RA gesammelt hat besteht zwischen Software gleich welcher Art ein geradezu gesetzlich erzwungener Verwechselungstrend.

    Sei sicher Links zu ftpexplorer.com sind bei entsprechender Rechtsauslegunug genauso abmahnbar wie links zu ftpx.com.

    Die Auslegung ist einfach wie immer:
    Die Hersteller von FTP-Voyager mißbrauchen eine berühmte Marke um auf diese Weise mehr ihrer SW zu verkaufen. Wer dabei Hilft zB mit einem Hyperlink ist ein Handelsvertreter und damit ein Mitstörer, der dann eben den üblichen Betrag zahlen darf.

    Das geschieht wie wir alle wissen natürlich in erster Linie zum Schutze des Verbrauchers, der ja wie mir kürzlich ein Patentanwalt leidenschaftlich demonstrierte ein absoluter Volldepp ist, der wenn er Software kaufen will grundsätzlich nicht weiss wie der Hersteller heisst, auf keinen Fall weiss wie die Software heisst schon gar keine Ahnung hat was er mit der Software machen kann und dann eben aus Versehen das falsche Programm kauft.

    Anders funktioniert das mit der Verwechselung von Sofware nämlich nicht. Ich zB verwechsele dauernd Windows mit LINUX Programmen und bin sicher die Handelsvertreter und Markenmißbraucher sind Schuld!

    In Zukunft werden dann möglicherweise eben auch Links zum FTP-Voyager abgemahnt.

    Na mal abwarten was der Herr der Marken dazu sagt.

    mfg
      F.Heyer

    1. Der Domain Name ftpexplorer.com führt eben zu einer Seite auf der eine _Software_ vertrieben wird. Wie du sicher weisst gibt es in der BRD/EU eine Marke Explorer für eben _Software_.

      Nach den vielen Fehlurteilen

      Ja ja - irren tun sich immer nur die anderen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth  
      Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)

      1. Hallo Günter!

        »

        Ja ja - irren tun sich immer nur die anderen.

        Du hast recht, du kannst dich auch irren.

        http://www.unet.univie.ac.at/~a9105535/forum/nolink.xml

        Grüße
        Thomas

      2. Hallo Herr RA

        Der Domain Name ftpexplorer.com führt eben zu einer Seite auf der eine _Software_ vertrieben wird. Wie du sicher weisst gibt es in der BRD/EU eine Marke Explorer für eben _Software_.

        Nach den vielen Fehlurteilen

        Ja ja - irren tun sich immer nur die anderen.

        Viel interessanter wäre mir ihre Beurteilung,
        ob den nun Links zu FTP-Voyager auf der Domain FTP-Explorer
        ihrer werten Ansicht nach abgemahnt werden können oder ob nicht.

        Das bedauerlicherweise Sie in dieser Sache vor den Gerichten zumeist recht bekommen ist mir ja nun hinreichend bekannt.
        Ebenso wie ihnen sicherlich bekannt ist, das diese Tatsache auf wenig Gegenliebe trifft.

        Aber wie ist ihre Meinung, sie vertreten ja schließlich die Explorer Marke, ist ein Link zum FTP-Voyager auf der Domain FTP-Explorer.com als Markenrechtsverletzung abmahnfähig oder nicht?

        Ihren Theorien zur Linkhaftung entnehme ich, das auch ein solcher Link zu einer Markenrechtsverletzung führt. Irre ich mich?

        mfg
          F.Heyer

        1. Ja ja - irren tun sich immer nur die anderen.

          Viel interessanter wäre mir ihre Beurteilung,
          ob den nun Links zu FTP-Voyager auf der Domain FTP-Explorer
          ihrer werten Ansicht nach abgemahnt werden können oder ob nicht.

          Dazu werde ich mich nicht spontan erklären.

          Das bedauerlicherweise

          Wieso bedauerlich?

          Sie in dieser Sache vor den Gerichten zumeist recht bekommen ist mir ja nun hinreichend bekannt.
          Ebenso wie ihnen sicherlich bekannt ist, das diese Tatsache auf wenig Gegenliebe trifft.

          Womit ich leben kann.

          Mit freundlichen Grüßen

          Günter Frhr. v. Gravenreuth  
          Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)

          1. Hallo Herr Gravenreuth

            Dazu werde ich mich nicht spontan erklären.

            Wußten Sie schon, daß glatter Aal viel mehr nach Fisch stinkt als andere Fischsorten der deutschen Meere?

            mfg
            Peter Horn

            1. Hallo,

              hey hey hey, er ist bestimmt kein Freund von mir, aber hier wurde er um eine eindeutige Rechtsposition gebeten, und da würde ich von einem Rechtsanwalt sogar eine gewisse "Bedenkzeit" und "Bearbeitungszeit" erwarten. Kein Grund ausfallend zu werden....

              Chräcker

              <img src="http://homepages.compuserve.de/ackheller/stempel/grafiken/logo.gif" alt="">http://www.chraecker.de/stempel

          2. ... auf dieser Welt, besser in der Abmahnergilde, liebe Leser

            Wie der folgende Mitschnitt zeigt:

            Eine saubere Frage zu einer möglichen Rechtsverletzung

            Viel interessanter wäre mir ihre Beurteilung,
            ob den nun Links zu FTP-Voyager auf der Domain FTP-Explorer
            ihrer werten Ansicht nach abgemahnt werden können oder ob nicht.

            und hier vermeidet es der Anwalt, sich seine eigene Geldquelle abzugraben

            »»FvG: Dazu werde ich mich nicht spontan erklären.

            Womit die Frage der Moral ja eindeutig geklärt wäre. Es geht dem Herrn Anwalt im keinster Weise darum zur Aufklärung und Verhinderung von Rechtsverstößen (zum Vorteil seiner Mandanten) tätig zu werden, sondern einzig und alleine um den schnöden Mammon, nämlich die nächste Kopf(ähm..Abmahn)-prämie.

            Hätte er hier nämlich erklärt, dass dies ein Verstoß wäre, und irgendein freundlicher Leser des Forums hätte dem "Überltäter" einen Tip gegeben, diesen Link doch besser zu unterlassen (kostenfrei versteht sich), dann wäre zwar dem Klienten geholfen, denn der Verstoß bestünde nicht mehr, auch der ggf. unwissende(fahrlässige) Übeltäter wäre (nur) mit dem Schrecken davongekommen - ABER - die Kopfprämie wäre futsch.
            Und das wäre doch zu schade ... schade ... schade ...

            Und pfui Teufel noch eins, moralisch wäre das obendrein auch noch sauber.

            Sowas ekliges aber auch.

            Gute Nacht

            Andreas

            1. Hätte er hier nämlich erklärt, dass dies ein Verstoß wäre, und irgendein freundlicher Leser des Forums hätte dem "Überltäter" einen Tip gegeben, diesen Link doch besser zu unterlassen (kostenfrei versteht sich), dann wäre zwar dem Klienten geholfen, denn der Verstoß bestünde nicht mehr, auch der ggf. unwissende(fahrlässige) Übeltäter wäre (nur) mit dem Schrecken davongekommen - ABER - die Kopfprämie wäre futsch.
              Und das wäre doch zu schade ... schade ... schade ...

              Es gibt ca. 100.000 RAe in Deutschland - da gibt es bestimmt jemanden, der diese Frage beantworten kann.

              Mit freundlichen Grüßen

              Günter Frhr. v. Gravenreuth  
              Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)
              http://www.gravenreuth.de

            2. Stop!

              Viel interessanter wäre mir ihre Beurteilung,
              ob den nun Links zu FTP-Voyager auf der Domain FTP-Explorer
              ihrer werten Ansicht nach abgemahnt werden können oder ob nicht.
              und hier vermeidet es der Anwalt, sich seine eigene Geldquelle abzugraben
              »»FvG: Dazu werde ich mich nicht spontan erklären.

              Würdest Du es denn tun? Ohne vorher nachzusehen?
              Du weißt genau, wie unklar die aktuelle Rechtslage ist!

              Also dem Günni hier etwas zu unterstellen, halte ich für verfehlt.
              Im Gegenteil finde ich es schon hilfreich, daß er überhaupt geantwortet hat - denn daß er damit suggeriert, die Rechtlage sei in diesem Punkt noch unklarer als in anderen, mag anderen Leuten (eventuell auch mal einer juristischen Gegenpartei) an anderer Stelle sogar nützlich sein können.

              Also: Keine flames bitte, und schon gar nicht, wenn kein Grund dafür vorliegt!

              Hätte er hier nämlich erklärt, dass dies ein Verstoß wäre,

              .. und hätte er das Gegenteil erklärt, dann hätte er damit womöglich weitere Panik verbreitet (seinem Ruf damit zu schaden scheint er ansonsten ja nicht schlimm zu finden).
              Nein, ich finde Günnis Posting vollkommen sachgerecht - und so sollte es auch behandelt werden.

              mfG - Michael

              1. Hallo Michael,

                »»FvG: Dazu werde ich mich nicht spontan erklären.

                Würdest Du es denn tun? Ohne vorher nachzusehen?
                Du weißt genau, wie unklar die aktuelle Rechtslage ist!

                Ich glaube Du übersiehst, dass wir es hier nicht mit irgendeinem Wald&Wiesenanwalt in Sachen Abmahnung/Markenrecht zu tun haben, sondern, so leid mir das tut es sagen zu müssen, schon mit einem Fachmann auf seinem Gebiet.
                Und gute Juristen schütteln solche Aussagen aus ihrem ureigensten Spezialgebiet nunmal aus dem Ärmel (wenn sie denn wollen).
                Außerdem wird nicht verlangt, dass es hier kostenfreie Rechtsberatung gibt, sondern

                ihrer werten Ansicht nach abgemahnt werden können oder ob nicht.

                es wurde nur eine Meinung dazu erbeten.

                Also: Keine flames bitte, und schon gar nicht, wenn kein Grund dafür vorliegt!

                Wo sind hier flames ??? Das ist einfach nur wahr. Oder meist Du den etwas drastischen Betreff?

                Und seine Antwort darauf ist doch wieder nur ein Ausweichen.

                »»FvG: Es gibt ca. 100.000 RAe in Deutschland - da gibt es bestimmt jemanden, der diese Frage beantworten kann.
                »»

                Oder ist das etwa ein klare "vielleicht" auf die Anfrage, das ist ja nichtmal schwammig, das ist einfach nichts.
                Das wenigste was zu erwarten gewesen wäre, wäre die typische Juristenantwort auf alle unerwarteten Fragen :"Das kommt ganz darauf an".

                Nein, ich finde Günnis Posting vollkommen sachgerecht - und so sollte es auch behandelt werden.

                Genau, es war in seinem Sinne Sachgerecht, und so wurde es behandelt.

                Mit freundlichen Grüßen

                Andreas

              2. Nein, ich finde Günnis Posting vollkommen sachgerecht - und so sollte es auch behandelt werden.

                mfG - Michael

                Tschuldigung ? sachgerecht ?
                Ich habe keinen auch nochsokleine sachgehalt in seine postigs entdecken könne, weshal weder reininterpretierte Inkompetenz noch Kompetenz hierna festgestellt werden können, deshalb sehe ich ach keine grund solcherart postings weiter zu kommentieren 1
                (was soll man auch an vehementem nichtsaussagen kommentiern ?)

  5. Liebe Forumer,

    ach herrje - all die boesen Links auf den FTP-Explorer haben mittlerweile ein ganz anderes, banaleres Problem: sie fuehren ins Leere! Seit etlichen Tagen schon fuehrt der Versuch, http://www.ftpx.com/ aufzurufen, ins Leere und zu einem Fehler, dass der DNS-Eintrag nicht gefunden werden kann. Ein moeglicher Hinweis darauf, dass der Anbieter das Produkt vom Markt gezogen hat. Immerhin war der FTP-Explorer ja seit 1997 nicht mehr upgedatet worden, und zuletzt als Freeware verscherbelt worden, offenbar, weil die Anbieter kein lukratives Geschaeft mehr darin sahen.

    ... und eine Klage in den USA drohte!

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth  
    Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)
    http://www.gravenreuth.de

    1. Hallo Günter!

      ... und eine Klage in den USA drohte!

      Immer diese lustige Märchen.

      Grüße
      Thomas

      1. Hallo Thomas J.S.

        Immer diese lustige Märchen.

        Wieso Märchen ??
        Stimmt doch !!!

        Gruß Hans

        1. Hi,

          Immer diese lustige Märchen.

          Wieso Märchen ??
          Stimmt doch !!!

          Glaubst du alles was du liest?

          Wieviele Zeitschriften hatten ob eines oeffentlich gewordenen
          Streites btrf. der Berechtigung einer Abmahnung geaessert,
          die wuerden alle hebel in bewegeung setzen, Loeschantraege stellen
          und pipapo?
          Und wieviel ist danach wirklich geschehen?

          Das neue problem des Internets ist nicht nur die Menge
          der Nachrichten, sondern auch die Verlaesslichkeit dieser.

          Ciao,
            Wolfgang