hallo,
wenn keine ersthaften und n a c h w e i s b a r e n Vorbereitungshandlungen für eine Nutzung diese Domain bestehen, begründet IMHO allein die Reservierung einer Domain noch keine (älteren) Rechte des Domain-Grappers.
Anders kann es sein, wenn diese Domain bereits verkauft ist (muß deshalb n o c h nicht bei der DENIC umgeschrieben worden sein) und eine Firma breits einen Web-Designer mit der Erstellung ihres Auftrages beauftragt hat.
Wie wahre ich hier meine rechte?
- durch Benutzung dieser Domain, d.h. das diese Domain mit Inhalten belegt ist.
- man kann auch eine Marke anmelden.
Also: Wie sieht hier _überhaupt_ die rechtslage aus. Wer hat hier schonmal erfahrungen gemacht?
Über 350 deutsche Gerichtsentscheidungen nachzulesen bei:
http://www.gravenreuth.de/recht.html
Vgl. ferner Checkliste Marken- und/oder Namensverletzung:
http://www.gravenreuth.de/check.html
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de