Hi,
wenn keine ersthaften und n a c h w e i s b a r e n Vorbereitungshandlungen für eine Nutzung diese Domain bestehen,
ganz im gegenteil, die haben nicht einmal eine baustellenseite.
begründet IMHO allein die Reservierung einer Domain noch keine (älteren) Rechte des Domain-Grappers.
Anders kann es sein, wenn diese Domain bereits verkauft ist (muß deshalb n o c h nicht bei der DENIC umgeschrieben worden sein) und eine Firma breits einen Web-Designer mit der Erstellung ihres Auftrages beauftragt hat.
kann ich nicht sagen, glaube ich aber auch nicht (chance gering, außerdem habe ich eine .org die für kommerzielle zwecke im grunde denkbar ungeeignet ist). Der themenbereich aus dem meine domain stammt, wurde von denen außerdem mehr als gründlich "abgegrast", die müssen hunderte von domains zum begehrten thema tourismus geparkt haben! Na gut, _meine_ variante haben die jungs übersehen, aber ich befürchte, sie könnten das irgendwann bemerken und auf dumme gedanken kommen und für diesen fall möchte ich vorbereitet sein...
Wie wahre ich hier meine rechte?
- durch Benutzung dieser Domain, d.h. das diese Domain mit Inhalten belegt ist.
genügt eine startseite, in der ich erkläre, was genau ich mit der domain später vorhabe ?
- man kann auch eine Marke anmelden.
hilfe! kosten! Das soll ein non-profit ding werden, soll mich daher auch möglichst wenig finanziell belasten ;)
Also: Wie sieht hier _überhaupt_ die rechtslage aus. Wer hat hier schonmal erfahrungen gemacht?
Über 350 deutsche Gerichtsentscheidungen nachzulesen bei:
http://www.gravenreuth.de/recht.html
350...pfff...keine zeit, alle zu lesen...'mal schauen...
leider gibt es bislang noch keine verbindlichen gesetze zum domain-schutz, so daß man sich wohl den entscheidungs-jungel antun muß :((
Vgl. ferner Checkliste Marken- und/oder Namensverletzung:
http://www.gravenreuth.de/check.html
klingt interessant, das schaue ich mir heute noch 'mal an...
danke an dieser stelle 'mal zur abwechselung für den konstruktiven beitrag...
/*,*/