Uschi: (ZUR INFO) Gute Nachrichten zum Thema "Webspace"

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Liebes Forum.

Was haben wir uns gefreut, als am Freitag die Urteilsbegruendung des Landgerichts Muenchen I in Sachen "Webspace" vorlag!

Zur Erinnerung fuer die "alten Haesinnen und Hasen" und Information fuer alle, die davon noch nichts gehoert haben: Ein gewisser Herr Thielker ( http://home.t-online.de/home/kthielker/webspace.htm *hihi*) hatte im Februar 1998 beim Deutschen Patent- und Markenamt den Begriff "Webspace" als Marke fuer den Bereich "Beratung, Konzeption und Gestaltung von Internetpräsentationen, sowie Bereitstellung der für die Internetpräsentation benötigten Hardware sowie die Durchführung der technischen Umsetzung" angemeldet. Sie wurde im Juni 1999 eingetragen.

Und dann ging's los. Mit Guenther Freiherr von Gravenreuth als Rechtsanwalt wurde das deutsche Netz landauf, landab abgesahnt ... aemm abgemahnt. Provider, die "Webspace" als Rubrikenbezeichnung verwendeten, wurden als "Markenpiraten" kriminalisiert und vor den Kadi gezerrt, sofern sie nicht den freiherrlichen Einschuechterungsversuchen nachgaben und zahlten.

An vielen virtuellen Orten wurde Proteste laut - ziemlich laut sogar, aber zunaechst einmal nuetzte das leider garnichts. Wir wissen von vielen, die einfach zaehneknirschend gezahlt haben, um die Kosten nicht noch weiter in die Hoehe zu treiben. Ein paar allerdings zogen vor Gericht, weil sie diese irren Abmahnkosten fuer so 'nen Bloedsinn nicht bezahlen wollten.

Vor dem Landgericht Bochum bekamen Thielker/FvG den Antrag auf Einstweilige Verfuegung nicht durch http://www.rauschhofer.de/webspace3.html , Wohlgemerkt hatte FvG mit seiner Masche an anderen Gerichten offenbar Erfolg. In Nuernberg gab's auch einen Vergleich. (Leider erfahren wir immer nur von einzelnen Faellen.)

Am vergangenen Freitag dann der Richterhammer in Muenchen. Auszug aus der Urteilsbegruendung: ""Jedenfalls nach zivilprozessualen Gruenden ist davon auszugehen, dass die hier zu beurteilende Abmahnung vom 02.08.1999 eine
Serienabmahnung zum alleinigen Zweck des Geldverdienens ist." Weiter: "Selbst dort, wo jeder vernünftige und halbwegs an einem fairen Verfahren Interessierte Bemuehungen, durch Einsatz von Gerichten Entscheidungen zu erzwingen, unterlaesst, klagte der Klaeger und dokumentiert hierdurch sein Kosteninteresse nach Auffassung der Kammer in besonders deutlicher Form." (in diesem speziellen Fall hatten Thielker/FvG einen Minderjaehrigen abgemahnt, dessen Papa als gesetzlich Bevollmaechtigter vors Gericht zog).

Das Urteil ist einfach Klasse! Es ist so geschrieben, dass jeder - auch der Nichtjurist - es versteht und laesst an Deutlichkeit nichts, aber auch garnichts zu wuenschen uebrig :o))) Es dient tatsaechlich der Allgemeinheit:

http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/LG-Muenchen1-9HKO14840-99.html

Noch eine kleine Anmerkung, die mir sehr wichtig erscheint: Dass dieses Urteil so zustandegekommen ist, ist dem Zusammenspiel einer Community zu verdanken, die aus allen moeglichen Netizens besteht. Wir haben das Abmahnformular ins Netz gestellt in der Hoffnung, dass sich Abgemahnte darin eintragen, damit sich so vor Gericht die - unzulaessige - Serienabmahnung nachweisen laesst. Es haben sich genuegend Abgemahnte eingetragen. Es gab zu diesem Thema endlose Debatten im FFL-Forum und viele haben Argumente beigesteuert, mit denen in Verbindung mit dem Nachweis der Serienabmahnung der Anwalt dann zum Gericht marschieren konnte. Und nachdem alles zusammengetragen war, konnte der Richter im Namen des Volkes urteilen.

Wir brauchen viele starke Communities. Oder wie sagte Rudi Dutsche einst: "Der Kampf geht weiter" ;o)

Schoene Gruesse,
Uschi

PS: 'tschuldigung, dass das Posting so lang geworden ist. Stefan meinte, ich soll reinschreiben. Das hat er nu davon ;o)

Und wem's nicht reicht, der findet hier noch eine ganze Reihe von Links zum Thema:
http://www.freedomforlinks.de/Pages/absahn.html