Patrick: (ZUR INFO) Gute Nachrichten zum Thema "Webspace"

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hallo Uschi!

""Jedenfalls nach zivilprozessualen Gruenden ist davon auszugehen, dass die hier zu beurteilende Abmahnung vom 02.08.1999 eine
Serienabmahnung zum alleinigen Zweck des Geldverdienens ist." Weiter: "Selbst dort, wo jeder vernünftige und halbwegs an einem fairen Verfahren Interessierte Bemuehungen, durch Einsatz von Gerichten Entscheidungen zu erzwingen, unterlaesst, klagte der Klaeger und dokumentiert hierdurch sein Kosteninteresse nach Auffassung der Kammer in besonders deutlicher Form." (in diesem speziellen Fall hatten Thielker/FvG einen Minderjaehrigen abgemahnt, dessen Papa als gesetzlich Bevollmaechtigter vors Gericht zog).

Das Urteil ist einfach Klasse!

Die beste Nachricht des Tages, mehr fällt mir dazu nicht ein!

Danke an Dich und freedom for links für Euer Engagement und an die vielen Webmaster, die sich nicht haben abschrecken lassen und FvG Paroli geboten haben!

Bis danndann
PAF