Seit über 100 Jahren bestehen alle Netze aus
a) einem deffinierten Standart
b) Hardware, die nach diesem Standart arbeitet können
c) Menschen die mit a) + b) arbeiten..
Dies sind technische Grundlagen/Fakten die weder gut noch böse sind.
Das war schon bei den ersten Telefonnetzen so. Es gab
a) einen deffinierten Standart (= Spannung, Belegung der Drähte etc).
b) Hardware, die nach diesem Standart arbeitet können (Telefone mit dieser Spannung, Belegung der Drähte etc arbeiten).
c) Menschen die telefonieren.
c) kann
- ein Heiratsantrag oder
- eine Verabredung zu einem Mord sein
in beiden Fällen kann der Standart und die nach diesem Standart arbeitende Hardware nicht dafür.
Bei diesem "Freedoms for Links" geht es wohl vor allem um den WWW-Bereich des Internets (oder auch E-Mail, FTP, Gopher, Newsgoups, Usenet, Telnet, IRC, ... ???)
Gut. Also. Dann gibt es doch noch eine GENIALE Erfindung, die sich HYPERLINKS nennt.
Ok es ist eine geniale Erfindung, die zu einem technischen(!) Standart wurde.
Wow. Damit kann man Links erstellen auf einen anderen Bereich des Internets (WWW, FTP, Usenet). Und zwar kann man auf eine URL oder E-Mailadresse verweisen. Wenn man zum Beispiel sehr viel Material zu einem Thema gesammelt hat. Zum Beispiel über TCP/IP. Sinn des Internets ist doch u.a. der Datenaustausch. Warum soll man denn nicht auf eine Website linken können, die sich schon intensiv befasst hat mit dme Thema? Wieso sollte es verboten werden (-->FReibie(H)R von Grafen Dracula) andere Sites zu linken?
Wegen c)
Warum war es schon vor 100 Jahren verboten sich über ein Telefon zu einem Mord zu verabreden?
Auf dieser Seite können sich doch die Inhalte schnell ändern. Und ausserdem, wenn die ZIEL-URL illegal ist, dann soll man die ZIEL-URL bekämpfen, NICHT den LINK auf die URL. Herrgott nochmal... Die Welt braucht endlich ein einheitliches Gesetz.
Gab es nie und wird es nie geben.
Gesetze entsprechen immer nationalen, regionalen, ethischen u.ä. Wertvorstellungen. Nach welcher soll das Internet sich richten?
a) Nazischund ist in den USA legal.
b) Kinderpronos sind "für die eigene Verwendung" in Italien legal.
c) In einigen arabischen Staaten dürfen Frauen aus "moralischen Gründen" nicht ins Netz.
... und das sind nur wenige Beispiele.
Nach welcher soll Wertvorstellung soll man sich richten?
Wenn die Ziel-URL illegal ist, sollte man die URL aus dem Netz herausnehmen.
Zu kurz gedacht.
a) Nazischund ist in den USA legal.
b) Kinderpronos sind "für die eigene Verwendung" in Italien legal.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
http://www.gravenreuth.de