Hallo Mark,
... Kapiert niemand von denen, daß das ne klitzekleine Runde
gegen das Datenschutzgesetz verstößt...
noch ist das Kind nicht in den Brunnen gefallen. Auch Datenschutzbeauftragte (oder deren "privat"-surfenden Beamten oder Beamte, die einen Beamten kennen, der den Datenschutzbeauftragten kennt oder ... ... naja irgendwelche anderen aufmerksamen Menschen halt) lesen Zeitung oder surfen. Und die Nummer mit der vollen Aufzeichnung ... ... also das Datenschutzgesetz, das dies durchlässt möchte ich sehen.
Ein Jurist würde hier von einem Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit der Mittel sprechen, glaube ich.
Wie gesagt, ... Torpedo läuft .............
Andreas