Adam Riese: Angebliche „Serienabmahnung" - neues Urteil des LG München I / „FTP-Expl

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a)   die vollen Abmahnkosten aus einem Streitwert von DM 100.00,- zu zahlen sind,

Zahlen sind schon was schwieriges.
Soll das nun hundert DM heissen? Was soll dann ",-" dahinter?
Oder etwa zehntausend DM? Was soll dann der Punkt vor der vorletzten Ziffer?

b)  dass ein Streitwert von DM 100.00,- auch bei einem nebenberuflichen Internet-Dienstleister angemessen sind und

dito

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