Hallo,
die einstweilige Verfügung g e g e n den Heise-Verlag (vgl. http://www.heise.de/newsticker/data/cp-13.07.00-001/ ) wurde erlassen o b w o h l die Spitzenanwälte des Heise-Verlags beim LG Köln eine Schutzschrift hinterlegt hatten. Das LG Köln sah demnach deren Inhalt als ziemlich bedeutungslos an - und hat die EV trotz Schutzschrift erlassen.
Dies kam nun heraus, da die diese Schutzschrift zusammen mit dem (angekündigten) Widerspruch heute zugestellt wurde. Da auch der Widerspruch keinerlei Überraschungen enthält (es wurden z.B. Entscheidungen zitiert, die in der Berufungsinstanz keinen Bestand hatten!) sehe ich der weiteren Auseinandersetzung mit den Spitzenanwälte des Heise-Verlags mit größtmöglicher Ruhe entgegen.
Rein rechtlich interessanter wird wohl die Auseinandersetzung in Hannover (vgl. http://www.heise.de/newsticker/data/cp-07.07.00-000/ ).
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH)
http://www.gravenreuth.de