Hallo André,
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH)
Hast Du den Rechtsanwalt an der Uni oder FH gemacht? Ich mache
ein technisches Studium an der FH und habe auch etwas Recht.
Ich will nicht für seine Site Werbung machen, aber in seiner Biogra-
phie steht, dass er den Dipl. Ing. (FH) eben an der FH gemacht hat.
Um als RA zu arbeiten, braucht man das 2. jur. Staatsexamen (die
Befähigung zum Richteramt) - und das gibts nur nach einem Uni-Studium.
Anschl. kann man sich zwischen Richter, Staatsanwalt und RA entschei-
den und bewirbt sich in den erstgenannten Fällen um eine Stelle im
Justizdienst des jeweiligen Bundeslandes, im letzteren um eine Zu-
lassung durch die Anwaltskammer. Oder geht eben in die Verwaltung,
Wirtschaft und wo sonst noch Juristen sitzen ;-)
Kann ich danach auch einstweilige Verfügung veranlassen?
Veranlassen kann sie jeder Normalsterbliche, der als prozessfähig
gilt und eine Aktivlegitimation hat, also als Geschädigter oder im
Namen des Geschädigten agiert, sofern die ZPO keinen Anwaltszwang
vorsieht (also zB wenn der Streitwert über DM 10.000,-- liegt und
das ganze zur Sache für's LG wird, dort herrscht Anwaltszwang).
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