Hallo,
Rein rechtlich interessanter wird wohl die Auseinandersetzung in Hannover (vgl. http://www.heise.de/newsticker/data/cp-07.07.00-000/
<Zitat aus dem oben genannten link> Der Verlag erwirkte daher sowohl gegen den Rechtsanwalt von Gravenreuth als auch gegen seinen Mandanten, die Ratinger Firma Symicron GmbH, eine einstweilige Verfügung, die es diesen untersagt, die Verkaufsstellen auf den angeblichen Markenverstoß hinzuweisen oder gar abzumahnen.</Zitat>
Na dann brauchen wir unsere pages doch nur als Verkaufsstellen zu deklarieren. :))
Ansonsten bleibt mir nur der Trost das Du die abgezockte Kohle wenigstens verstuern mußt.
Gruß
Jürgen