Günter Frhr. v. Gravenreuth: Boris Becker klagt wegen Internet-Werbung

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Hallo,

Auf die Klage von Boris Becker hin verbot die 21. Zivilkammer des LG München  I (Az.: 21 O 494/00) soeben einem Online-Dienst, mit einem Fernsehspot  zu werben, in dem  ein "Tekki" seiner "Baps" mittels einer e-Mail mitteilte, daß er jetzt diesen  Dienst nutze, da dieser "einfach günstiger" sei. Das  LG München ist der Meinung, dass diese Werbung den Werbespot von Boris Becker für AOL karrkieren sollte. Aber auch dies verletze das Persönlichkeitsrecht des  (armen,armen) Herrn Becker, dem auch Schmerzensgeld zuerkannt wurde

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de