Hallo
Polemik allein hilft oft nicht - Selberlesen hilft fast immer ;-)
Stimmt - ein Blick in das MarkenG und i.d. BGH-Rechtsprechung zur Mitstörerhaftung verschafft ungeahnte Einsichten.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de