Günter Frhr. v. Gravenreuth: Jetzt steht es auch im (virtuellem) SPIEGEL

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Hallo

Polemik allein hilft oft nicht - Selberlesen hilft fast immer ;-)

Stimmt - ein Blick in das MarkenG und i.d. BGH-Rechtsprechung zur Mitstörerhaftung verschafft ungeahnte Einsichten.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de