Michael Schröpl: Jetzt steht es auch im (virtuellem) SPIEGEL

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Hi auch,

Also zu diesen Personengruppe würde ich Herrn Münz wegen der Markenverletzung nicht zählen.
Wegen einer >>vermeindlichen Markenverletzung<< aufgrund einer
nicht bewiesenen Geschaeftsbeziehung, bitte.
Wir wollen doch hier durch ewige Wiederholungen
eigener Thesen keine unbewiesenen Meinungen zu
Tatsachen erheben, gelle?

dazu fällt mir gerade ein: Ist es denn so absolut rechtlich unbedenklich, wenn Günni in der Öffentlichkeit einen unbescholtenen Bürger namens Stefan Münz permanent als Rechtsverletzer bezeichnet?
Und das im Vorgriff auf ein eventuelles Urteil? (Ich dachte, die Zeiten, in denen "Adelige" vor Gericht etwas "gleicher" waren, sind inzwischen vorbei?)

Erfüllt das nicht in gewisser Weise den Tatbestand der "üblen Nachrede" oder "Verleumdung" oder wie auch immer? (Wogegen man dann ggf. mit einer einstweiligen Verfügung ... hm ...)

Gut, daß ich kein Rechtsanwalt bin.

mfG - Michael