Nachgehackt: Webspace
Wolfgang Wiese
- recht
Hallo,
nachdem es jetzt trotz Ankuendigung einer Berufung
vor nem halben Jahr bzgl. der Entscheidung zur
Loeschung von Webspace als Marke her ist,
wuerde ich gerne wissen, ob es dazu was neues
gibt?
Wurde damals nicht Berufung eingelegt?
Was ist nun?
Darf ich als Provider nun endlich wieder
meine Domainplatzangebote so nennen, wie sie es
weltweit getan werden, oder muss ich noch immer
den Wettbewerbsnachteil der Nichtfindung meines
Angebotes hinnehmen, will ich nicht Gefahr laufen
eine halbautomatisch erstellte, halbruhende
Abmahnung zu erhalten?
Ciao,
Wolfgang
P.S.: Ja, ich mag verschachtelte Bandwurmsaetze. Wieso?
Hallo
(Nachgehackt:... )
Na, du "Hacker"? ;-) *lol*
P.S.: Ja, ich mag verschachtelte Bandwurmsaetze. Wieso?
Na und? Outlook hat auch nix gegen Würmer... ;.)
Stiefel
Hallo,
nachdem es jetzt trotz Ankuendigung einer Berufung
vor nem halben Jahr bzgl. der Entscheidung zur
Loeschung von Webspace als Marke her ist,
wuerde ich gerne wissen, ob es dazu was neues
gibt?
Wurde damals nicht Berufung eingelegt?
Die Beschwerde gegen die Entscheidung des Patent- und Markenamt vom 18. Februar 2000 (Aktenzeichen: S 166/99 Lösch) gegen die Löschung der Marke WEBSPACE ; Nr. 398 06 414.8/42 ( vgl. http://www.gravenreuth.de/deutsches_patent.htm ) zum Bundpatentgericht wurde fristgerecht eingelegt. Mit einer Verhandlung ist jedoch erst Anfang kommenden Jahres zu rechnen.
Das Löschungsverfahren gegen Marke WEBSPACE der What‚s UP AG ist noch beim Patent- und Markenamt anhängig.
Was ist nun?
Nicht neues.
Darf ich als Provider nun endlich wieder
meine Domainplatzangebote so nennen, wie sie es
weltweit getan werden, oder muss ich noch immer
den Wettbewerbsnachteil der Nichtfindung meines
Angebotes hinnehmen, will ich nicht Gefahr laufen
eine halbautomatisch erstellte, halbruhende
Abmahnung zu erhalten?
Alle o.g. sind noch eingetragen!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de
Hallo,
Danke fuer die Antwort.
Eine frage haette ich doch noch. Siehe unten.
Die Beschwerde gegen die Entscheidung des Patent- und Markenamt vom 18. Februar 2000 (Aktenzeichen: S 166/99 Lösch) gegen die Löschung der Marke WEBSPACE ; Nr. 398 06 414.8/42 ( vgl. http://www.gravenreuth.de/deutsches_patent.htm ) zum Bundpatentgericht wurde fristgerecht eingelegt. Mit einer Verhandlung ist jedoch erst Anfang kommenden Jahres zu rechnen.
Das Löschungsverfahren gegen Marke WEBSPACE der What‚s UP AG ist noch beim Patent- und Markenamt anhängig.
Darf ich als Provider nun endlich wieder
meine Domainplatzangebote so nennen, wie sie es
weltweit getan werden, oder muss ich noch immer
den Wettbewerbsnachteil der Nichtfindung meines
Angebotes hinnehmen, will ich nicht Gefahr laufen
eine halbautomatisch erstellte, halbruhende
Abmahnung zu erhalten?Alle o.g. sind noch eingetragen!
Wenn ich jetzt dennoch auf einer von meinen Seiten das Wort 'Webspace' zur
Bezeichnung eines Webangebotes benutzen wuerde, wuerde ich
ja mit einem etwaigen Aufhebungsbeschluss durch das Bundespatentgericht
wieder abmahnfaehig sein.
Aber: Waere es im Sinne des Datenschutzgesetzes BIS ZU DEM
ZEITPUNKT legal, die Daten von des Markenrechtbruches verdaechtigen
Leuten zu speichern um dann bei einer 'positive' Entscheidung
eine vorbereitete Postlawine zu senden?
Ciao,
Wolfgang
Hallo,
Danke fuer die Antwort.
Eine frage haette ich doch noch. Siehe unten.
Wenn ich jetzt dennoch auf einer von meinen Seiten das Wort 'Webspace' zur
Bezeichnung eines Webangebotes benutzen wuerde, wuerde ich
ja mit einem etwaigen Aufhebungsbeschluss durch das Bundespatentgericht
wieder abmahnfaehig sein.
Anders:
Die Marke ist nicht rechtkräftig gelöscht, es erfolgen z.Zt. nur keine Abmahnungen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de
Hallo,
Wenn ich jetzt dennoch auf einer von meinen Seiten das Wort 'Webspace' zur
Bezeichnung eines Webangebotes benutzen wuerde, wuerde ich
ja mit einem etwaigen Aufhebungsbeschluss durch das Bundespatentgericht
wieder abmahnfaehig sein.Anders:
Die Marke ist nicht rechtkräftig gelöscht, es erfolgen z.Zt. nur keine Abmahnungen.
Das ist klar. Wobei jeder halbwegs informierte
ja eine Abmahnung mit verweis auf das kommende Verfahren
zurueckweisen oder unter Vorbehalt zahlen wuerde, was
letzendlich bei einer grossen Zahl an Leuten nicht
groessere Organisationskosten bedeuten wuerde.
nein, die Frage war, inwieweit nicht Daten
von Personen gesammelt, die davon noch nichts wissen.
Ciao,
Wolfgang