Wolfgang Wiese: Nachgehackt: Webspace

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Hallo,

Danke fuer die Antwort.
Eine frage haette ich doch noch. Siehe unten.

Die Beschwerde gegen die Entscheidung des Patent- und Markenamt vom 18. Februar 2000 (Aktenzeichen: S 166/99 Lösch) gegen die Löschung der Marke WEBSPACE ; Nr. 398 06 414.8/42 ( vgl. http://www.gravenreuth.de/deutsches_patent.htm ) zum Bundpatentgericht wurde fristgerecht eingelegt. Mit einer Verhandlung ist jedoch erst Anfang kommenden Jahres zu rechnen.

Das Löschungsverfahren gegen Marke WEBSPACE der What‚s UP AG ist noch beim  Patent- und Markenamt anhängig.

Darf ich als Provider nun endlich wieder
meine Domainplatzangebote so nennen, wie sie es
weltweit getan werden, oder muss ich noch immer
den Wettbewerbsnachteil der Nichtfindung meines
Angebotes hinnehmen, will ich nicht Gefahr laufen
eine halbautomatisch erstellte, halbruhende
Abmahnung zu erhalten?

Alle o.g. sind noch eingetragen!

Wenn ich jetzt dennoch auf einer von meinen Seiten das Wort 'Webspace' zur
Bezeichnung eines Webangebotes benutzen wuerde, wuerde ich
ja mit einem etwaigen Aufhebungsbeschluss durch das Bundespatentgericht
wieder abmahnfaehig sein.
Aber: Waere es im Sinne des Datenschutzgesetzes BIS ZU DEM
ZEITPUNKT legal, die Daten von des Markenrechtbruches verdaechtigen
Leuten zu speichern um dann bei einer 'positive' Entscheidung
eine vorbereitete Postlawine zu senden?

Ciao,
Wolfgang