Hallo,
Danke fuer die Antwort.
Eine frage haette ich doch noch. Siehe unten.
Wenn ich jetzt dennoch auf einer von meinen Seiten das Wort 'Webspace' zur
Bezeichnung eines Webangebotes benutzen wuerde, wuerde ich
ja mit einem etwaigen Aufhebungsbeschluss durch das Bundespatentgericht
wieder abmahnfaehig sein.
Anders:
Die Marke ist nicht rechtkräftig gelöscht, es erfolgen z.Zt. nur keine Abmahnungen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de