klaus: Ich mag den Freiherrn von Gravenreuth sehr gerne

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Hallo,

War EXPORER 1986 "im Netz bereits usus"???

Und warum hat man dann 14 Jahre nichts gehört davon?? Und warum ist Microsoft nicht schon 1995 abgemahn worden? Warum darf eine Firma so lange mit der Einforderung Ihres Rechtsanspruches warten?
Ich finde das das eine deutliche Sprache spricht. Warten wir so lange, bis ein Begriff eben usus ist, und dann wird kräftig abkassiert. _Das_ ist massiv verwerflich.

Diese Meinung entspricht zumindest der herrschenden Rechtsprechung.

Ist das die Masche, wie man sich hinter irgendeinem Paragraphen versteckt.
Wenn die 'herrschende Rechtsprechung' nicht Recht spricht, dann ist das Unrecht und sollte sofort geändert werden.
Was falsch ist, wird dadurch nicht richtiger, weils niedergeschrieben ist. Gesetze haben doch den Sinn, etwas zu schützen. Gibt'Äs denn nirgendwo ein solches, welches jemeanden wie Dich dazu zwingt, ehest möglich Einspruch zu erheben und nicht zu warten, bis man die größtmögliche Breitenwirkung erzielt.
Außerdem sollte da eine Verhältnismäßigkeit eingehalten werden.
Ich finde, daß im Endeffekt die klagende, oder sich benachteiligt fühlende, Firma für die Anwaltskosten aufkommen sollte. Als Schadensersatz sollte dann der von der Firma nachzuweisende Einkommensverlust herangezogen werden.

Von Symicron und deren Explorer hab ich erst in letzter ZEit etwas gehört. Weiß nichtmal ob das eine Software ist, oder was zum naschen. UNd wenn's eine Software, was tut sie dann. Keine Ahnung.

Auch NÖ - 1986 war Symicron noch nicht Mandant und die Markenanmeldung lief auch noch über einen mir damals unbekannten Patentanwalt.

Ja ja 1945 haben einige auch noch an den Endsieg geglaubt ;-))

So eine Aussage find ich ziemlich geschmacklos.

Schönen Sonntag wünsch ich
Klaus