Hallo Hans,
um mit der Legalität für Sounddateien jeder Art (mp3, wave, wasauchimmer) sicher zu gehen, brauchst Du folgendes:
- Genehmigung des ausführenden Künstlers
- Genehmigung des Komponisten
- Genehmigung des Texters
- Genehmigung des Verlages
- Genehmigung der Plattenfirma
- sofern vorhanden, Genehmigung des Bearbeiters
Je nach Art der Musik (U oder E) sind AFAIK nicht alle Genehmigungen zwingend erforderlich; im Zweifel würde ich die Plattenfirma anfragen, die weiß dann schon, welche Genehmigungen außer ihrer eigenen Du noch brauchst. Wobei: ob sie selber die Genehmigung gibt, das ist so eine Frage...
Außerdem müsste die Datei bei der GEMA (sofern Du in Deutschland bist) angemeldet werden - nach meinem letzten Stand sind die aber erst beim Entwickeln eines entsprechenden Abrechnungsverfahrens. Sicherheitshalber mal schauen unter http://www.gema.de/.
Handelt es sich um eigene Aufnahmen oder Aufnahmen einer Band, die an keine Plattenfirma/Verlag gebunden ist, reicht im Falle "Band" i.d.R. die Genehmigung der Band und die Anmeldung bei der GEMA (nur U-Musik!). Stammen die Aufnahmen von Dir selber, reicht die Anmeldung bei der GEMA (ebenfalls nur U-Musik!).
Bei klassischer Musik hängt viel vom Sterbedatum des Komponisten ab, aber auch hier Vorsicht: verlegte Noten sind i.d.R. urheberrechtlich geschützte Bearbeitungen, also brauchst Du auch für das Einspielen eines Werkes von Bach nach einer verlegten Ausgabe entsprechende Genehmigungen.
Grüße,
Utz