Moin
[Zitat aus dem BMJ]:
"Die Anfrage der CDU/CSU-Fraktion werde man zu gegebenen Zeit vor
dem Bundestag beantworten. (chr/c't) "
Zu deutsch: Der/die Sprecher/in macht deutlich, dass die Meinungsbildung der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen ist. Alternativ hatte er/sie einfach keinen kompetenten Ansprechpartner innerhalb des Hauses. Und nicht von der Hand zu weisen wäre auch eine Interpretation, die darauf herausläuft: Null Ahnung von der Sache und kein Bock sich mit einen anscheinenden Randthema der Geschichte auseinander zu setzen.
Allgemein: Anfragen an die Bundesregierung sind ein beliebtes oppositionelles Mittel, um von der (ebenfalls) erbärmlichen eigenen Situation abzulenken. Es ist wie hier im Forum: Wer fragt, hat selbst keine Antwort. Wer ganz laut und effektheischend fragt, hat nicht mal das Archiv durchgewühlt und sich die Mühe gemacht, eine eingen Lösung zu finden. Und manche Anfragen an die Bundesregierung haben häufig etwas infantil Troll-haftes an sich
Mutiger fände ich es, wenn sich ein Gruppe von Abgeordneten (gern fraktionsübergreifend) finden würde, die eine Gesetzesinitiative startet. Sonst passiert es ggf. noch, dass sich die PDS des Themas (in "unserem" Sinne) bemächtigt und die Initiative allein wegen des Antragstellers abgelehnt wird. (Na Günni, verrate ich deine Träume)
Was bedeutet "gegebener Zeit" ?
Müsste sich eingentlich aus der Geschäftsordnung des Bundestages ergeben. Bei uns (eine Landesregierung) sind es 14 Tage. Das mag beim Bund jedoch anders sein. Ich meine jedoch, mich daran zu erinneren, dass die alte Bundesregierung gelegentlich Anfragen der damaligen Opposition "ungestraft" aussitzen konnte.
Wer möchte die Wette halten, das ich mich in dieser Einschätzung
(abgesehen vom Zeitraum) irre?
Schade, gerade gegen den Zeitraum hätte ich gewettet. So schnell wird das (weder vor Gericht noch im Bundestag) nicht klappen :-)
Viele Grüße
Swen