Sehr geehrte Frau Hering,
Ja, wir haben Herrn Liebwein kostenfrei ermahnt,
NO, das ist eine Abmahnung. Eine Kostenrechung ist kein notwendiger Bestandteil einer Abmahnung. (Wenn man mir nicht glaubt: HJK fragen.)
Herr Liebwein kann - wenn er sich im Recht glaubt - gegen den FFL-Verein ohne Vorwarnung nun eine negative Feststellungsklage in München einreichen (wie es z.B. Herr Münz in DüDo getan hat).
da er dieser Tage seinen Verleumdungs- und Beleidigungsbogen ueberspannt hat.
Ich habe/mache mir dessen Aussagen auch nicht zueigen!
Falls Herr Liebwein mit seinen Verleumdungen und Beleidigungen nicht aufhoert, haben wir ihm folgende Strafe angekuendigt: die Zahlung von DM 10.100,-- auf das Spendenkonto der Kampagne "Gemeinsam gegen den Abmahnwahn" -
Womit Sie sich das Rechtsprobleme:
a) Vertragstrafeversprechen zugunsten eines Dritten und
b) wer ist die "Kampagne - Gemeinsam gegen den Abmahnwahn" ?
aufgebührdet haben. (War aus Ihrer Sicht gut gemeint, bringt aber nur Probleme mit sich.)
noch nicht einmal an den Verein, der zwischenzeitlich Geld ebenfalls dringend noetig haette.
Wir wollen an der Sache nicht verdienen - aber es kann auch nicht angehen, dass FFL und ich derart uebel in den Dreck gezogen werden.
Ich wiederhole:
Ich habe/mache mir dessen Aussagen nicht zueigen!
(Auch wenn der sexistische Spruch auf der von Herrn Best verlinkten Seite IMHO noch heftiger war.)
Schoene Gruesse aus Hamburg,
... und zurück.
Günter Frhr. v. Gravenreuth