Günter Frhr. v. Gravenreuth: FFL-Verein mahnt selbst ab - was sagt das Ehrenmitgl. u. Abmahngegner

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Hi,

Und wenn die Rechte massenhaft verletzt werden - was soll man dann machen? Dulden?
Viele Verletzter = zulässig Verletzungen?

Fast:

SEHR viele Verletzter

»»  => Markentraeger hat entweder

a) zu lannge nichts getan und somit die
     Verwaesserung der Marke zugelassen

Stimmt!
Also muß man gegen alle Verletzter vorgehen.

b) die Marke unberechtigt eingetragen

= Sonderfall.

=> Marke ungueltig
   => Abmahnungen im Nachhinein
      unberechtigt.

Gibt es nicht im Marken- und Patentsrecht einen Passus, der sagt,
wenn jemand Markenrechtsverletzungen kennt, aber
nichts effektiv dagegen tut, er diese Marke verliert?

Stimmt!
Also muß man gegen alle Verletzter vorgehen.

Wann hat diese Klitschenfirma noch Explorer angemeldet?

§ 15 MarkenG ab 1986
§ 14 MarkenG ab 1995

Und wann haben die sich jemand gesucht der gegen
Verletzungen vorging?

ca. 194/1995 - die ersten Fälle wurden nicht von mir sondern von einem anderen RA bearbeitet.

Bzw. wann erfolgten die ersten

Abmahnungen?
Und ist seit Beginn dieser Abmahnungen die Verwaesserung
merkbar zurueckgegangen?

»»

Ja - es gibt z.B. fast keine deutschen Seiten mit dem FTP-Explorer mehr.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
http://www.gravenreuth.de

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FFL-Verein mahnt selbst ab - was sagt das Ehrenmitgl. u. Abmahngegner Herr Münz

Günter Frhr. v. Gravenreuth
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