Jürgen Walger: Hacken ins Strafgesetzbuch aufnehmen

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Hallo Chräcker

Und eine Straftat gegen eine andere macht nicht "minus mal minus gibt plus".

Stimmt nicht ganz. Wer einen anderen an der Ausübung oder Fortführung einer Straftat hindert geht straffrei aus, auch wenn er sich, um die Ausübung oder Fortführung der strafbaren Handlung zu unterbinden, selbst strafbar macht.
So habe ich das ganze zumindest in Erinnerung.
Gruß
Jürgen