Hi Helmut,
studiere in Wien und habe gerade eine Rechtübung (Internetrecht)abgeschlossen. Der Fall sieht so aus:
Wenn du nachweisen kannst, daß die Vorlagen von dir stammen (zB: Hinterlegung bei einem Notar) und du sie vor dem "Dieb" hattest, kannst du klagen und wirst "garantiert" gewinnen, weil du dann das Urheberrecht darauf hast.
In der Regel kann der Fall durch Androhung von Rechtshilfe und (mehrmalige) beendet werden.
Weitere Infos:
Ein (sehr motivierter) Kollege hat im Rahmen der Übung zu diesem Thema eine hervorragende Site gestaltet:
http://www.unet.univie.ac.at/~a9604191/recht/fall2.html
Viel Glück bei der Durchsetzung deines Rechts!
d'AVIE