<lösch>
Koennte interessant sein, sich die spaetere
Urteilsbegruendung in diesem Punkt anzuschauen.
Ja - für die die Liebhaber des US-Rechts.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
http://www.gravenreuth.de