Hallo,
recht hast Du, trotzdem. Auch wenn ich weiß das ich ein Traumtänzer bin möchte ich immer wieder ausdrücklich die Mmoralrechtliche Seite nicht zu kurz kommen sehen: Sollte hier der Abmahnwelle der Boden entzogen werden, suchen sich die Personen, die sich freiwillig außerhalb der Gesellschaft gestellt haben, andere "Gesetze", um ihren eigenen Gewinn zu maximieren. Wir brauchen neben der tatsächlich dringenden Arbeit von FfL auch eine Moraldiskussion. Das Problem "GvG" dürfen wir nicht nur "formaljuristisch" angehen, so würden wir vielleicht "diese" Schlacht gewinnen, aber immer wieder in die nächste treiben.
Denn selbst wenn Herr v.G. hier juristisch Recht bekommen würde, und selbst wenn ich das einsehen würde, bleibt immer noch die Moralische Seite. So kann und will ich nicht mit jemanden in einer Gesellschaft leben und umgehen. Eine Moralsdiskussion ist weitaus schwieriger, aber trift hier das eigendliche Problem bei weitem genauer. (und trift die wahren Intention der Abmahner auch eher. Nicht Rechtsicherheit und berechtigten Schutz eines Mandantes, sondern als Parasit der Gesellschaft sich möglichst gut ernähren...)
Chräcker