Hallo,
Vielleicht lesen hier ja auch ein paar Juristen mit die mir die Frage beantworten koennen die mir hier kommt: Kann man wirklich Abkuerzungen schuetzen?
JA und zwar für Waren und/oder Dienstleistungen für die jene Abkürzung keine beschreibende Angabe ist.
Beispiel:
"Rdnr" (= Randnummer in einer Veröffentlichung" wäre sicher für "Obst", "Schucreme" oder "Beherbergung von Gästen" eintragbar.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),