Günter Frhr. v. Gravenreuth: ASP (Bedeutung und Markenrecht)

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Hallo,

Vielleicht lesen hier ja auch ein paar Juristen mit die mir die Frage beantworten koennen die mir hier kommt: Kann man wirklich Abkuerzungen schuetzen?

JA und zwar für Waren und/oder Dienstleistungen für die jene Abkürzung keine beschreibende Angabe ist.

Beispiel:

"Rdnr" (= Randnummer in einer Veröffentlichung" wäre sicher für "Obst", "Schucreme" oder "Beherbergung von Gästen" eintragbar.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),