Gute Morgen Kollege Stadler,
RA v. Gravenreuth wrote:
Überraschen ist der extrem niedrige Streitwert unterhalb der Revisionsumme!
Wir haben es mit einem Fall von grundsaetzlicher Bedeutung zu tun.
Behaupten Sie.
Der BGH ist ausserdem noch in weiter Ferne.
Was ist eigentlich mit der von Ihnen angekuendigten Klage in Muenchen, die unsere neg. Feststellungsklage unzulaessig machen sollte?
Reicht das Geld fuer den Gerichtskostenvorschuss nicht?
Schon lange da alles zu seiner Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
http://www.gravenreuth.de
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