Sehr geehrter Herr,
Sehr geehrter Herr Gravenreuth,
Überraschen ist der extrem niedrige Streitwert unterhalb der Revisionsumme!
Für mich stellt sich daher die Frage:
Hat Herr Münz Angst vor dem BGH oder reicht das Geld (noch) nicht?Das erscheint mir ehrlich gesagt als eine sehr merkwürdige Rechtsauffassung. Schließlich sollte der Streitwert schlicht und einfach eine neutrale Größe darstellen, die den Schaden für die geschädigte Partei bewertet. In diesem Sinne würde ich mich nicht über einen sehr niedrigen Streitwert wundern, denn es ist wohl jedem klar, daß der Firma Symicron kein relevanter Schaden durch einen Link auf den FTP-Explorer verursacht wurde (ich denke, der Imageschaden, den die Abmahnungen verursacht haben, ist um Größenordnungen höher).
Anderer Ansicht die Rechtsprechung.
Der Streitwert bestimmt sich in Markensachen nach dem Wert des verletzten Rechtsguts.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
http://www.gravenreuth.de