Hi Wowbagger,
also prinzipiell liegen alle Urheberrechte Deiner Werke von Anfang an bei Dir. Allerdings musst Du im Streitfall deine Urheberschaft auch irgendwie nachweisen können. Das kannst Du z.B. notariell machen, indem Du bei einem Notar ein Exemplar des Romans vesiegelt hinterlegst.
Es gibt auch die Möglichkeit, sich selbst ein Exemplar mit der Post zuzusenden und den Umschlag ungeöffnet zu verwahren (kein Witz!).
Bei einem "wachsenden" Roman wie Deinem, könnten vielleicht die Logfiles Deines Webservers Auskunft über das Alter des Dokumentes (und das kann auch ein Hinweis auf Deine Urheberschaft sein) geben. Ob dies vor Gericht akzeptiert wird, weis ich allerdings nicht.
Copyright-Vermerke sind rechtlich völlig unnötig. Das Copyright besteht von dem Moment des Schreibens an. Ein Dokument ohne diesen Vermerk unterliegt also auch dem Urheberrechtsgesetz.
Im internationalen Bereich müssten dieselben Regelungen gelten.
Viele Grüsse
speedy
PS: [http://www.online-recht.de] könnte ganz hilfreich sein. Ich hab das Buch dazu, weshalb ich überhaupt etwas zu dem Thema weis.