Hi speedy,
Es gibt auch die Möglichkeit, sich selbst ein Exemplar mit der Post zuzusenden und den Umschlag ungeöffnet zu verwahren (kein Witz!).
tatsächlich? is' ja 'n ding! weist du zufällig noch, woher du die info hast?
Ach und was ist z.b. wenn ich nachträglich online etwas am script ändere, z.b. tipfehler verbessere oder aber inhaltliche kleinigkeiten ergänze oder ändere?
Bei einem "wachsenden" Roman wie Deinem, könnten vielleicht die Logfiles Deines Webservers Auskunft über das Alter des Dokumentes (und das kann auch ein Hinweis auf Deine Urheberschaft sein) geben. Ob dies vor Gericht akzeptiert wird, weis ich allerdings nicht.
glaube ich kaum, denn die kann man einfach manipulieren...
da muß ich aber wohl 'mal in einer ng zum thema nachfragen (ohjeohje, dann muß ich wieder als M.G.Beyer unterschreiben und meine doofe shift-taste benutzen...na ja, ich will ja was von denen *g* ...)
Copyright-Vermerke sind rechtlich völlig unnötig. Das Copyright besteht von dem Moment des Schreibens an. Ein Dokument ohne diesen Vermerk unterliegt also auch dem Urheberrechtsgesetz.
Im internationalen Bereich müssten dieselben Regelungen gelten.
hmmm, genau das ist die frage...nach US-recht ist der vermerkt z.b. nötig.
na ja, danke für dein feedback erstmal ;-))
/*,*/
Wowbagger