Hi,
tatsächlich? is' ja 'n ding! weist du zufällig noch, woher du die info hast?
Aus dem Buch "Ratgeber Online-Recht" von Stefan Ricke, erschienen im Humboldt Verlag (ISBN 3-581-66997-8). Ist halt ne kleine Einführung ins Online-Recht.
» da muß ich aber wohl 'mal in einer ng zum thema nachfragen (ohjeohje, dann muß ich wieder als M.G.Beyer unterschreiben und meine doofe shift-taste benutzen...na ja, ich will ja was von denen *g* ...)
*nocomment*
hmmm, genau das ist die frage...nach US-recht ist der vermerkt z.b. nötig.
Naja, dann mach halt vorsichtshalber einen rein. Kann ja nicht schaden...
na ja, danke für dein feedback erstmal ;-))
<bittegerngeschehen>@</bittegerngeschehen>
CU
speedy