Wowbagger: copyright auf userinput?

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Hi Danny,

ich bin mir ja auch immer so furchtbar im unklaren über die  vielen facetten des online-rechts :)
Aber ich habe bereits an verschiedenen stellen gelesen, daß z.b. linklisten durchaus dem copyright des "zusammenstellers" unterliegen, und dein fall ist - so denke ich - sicher vergleichbar. D.h. die db als solche ist wohl geschützt, auch wenn ihr inhalt nicht direkt vom betreiber stammt - der vorgang des zusammenstellens alleine dürfte ausreichend dafür sein und auch eine art 'einzigartigkeit' darstellen.
Die eigentlichen inhalte als teile der db unterliegen dann sicherlich nach wie vor den jeweiligen autoren.
So sollten eigentlich zwei dinge sichergestellt sein:

1.) Das prinzip der db (form, art der zusammenstellung aller inhalte, etc.)unterliegt deinem copyright
2.) Die einzelnen inhalte unterliegen dem copyright der vielen leute, welche die db damit 'gefüttert' haben

Das ist zumindest das was ich irgendwo gelesen habe + meiner eigenen einschätzung der dinge. Vielleicht antworten ja auch andere auf diesen thread, deren einschätzung etwas qualifizierter od. fundierter ist.

btw: Es gibt da (wie ich gestern selber erst hier erfahren habe *G*) eine plattform zum thema online-recht: <www.online-recht.de>
kann ja sein, daß du dort was findest...

so long...
/*,*/
Wowbagger