Hallo Jürgen,
Wenn jemand im einem der Beträge beleidigt wird
hast Du schlechte Karten. Es gibt da auch schon
Urteile.
nehmen wir mal an, ich würde nur anbieten, daß mit Noten von 1 bis 6 bewertet wird und niemand die Möglichkeit hätte, beleidigende Äußerungen zu tätigen. Dann sähe das doch ganz anders aus, oder?
Schau mal auf der page von FvG vorbei.
Da findest Du einiges in dieser Richtung.
Danke für den Tip! Werde ich mir mal anschauen.
Grüße ... Peter