Hallo Guenther
Zitat : "Durch einen Hyperlink auf rechtswidrige Werbung Dritter haftet der Hersteller der Hyperlinks i.S. v. § 5 TDG nur dann, wenn er damit die fremden Seiten zum Bestandteil des eigenen Angebots macht."
Daran ist keine Silbe zu ändern!
Wenn der Begriff "FTP-Explorer" + der zugehörige Link im eigenen(!) HTML-Code sind, dann sind dies eigene Inhalte nach § 5 I TDG - oder entstehen Text + zugehöriger Link bei HTML durch Byte-Mutation?
Irgendwie hab ich das Gefühl Du versteht nicht ganz was ich damit sagen wollte. Bei uns ensteht nichts durch Byte Mutation. Aber wie das LG Lübeck richtig sagte haftet der Hersteller des Links ( also derjenige der den link programmiert hat ) nur dann wenn der link auf einen Teil der eigenen !!!! homepage verweist bzw. der Inhalt der Rechtswidrigen Seite innerhalb der eigenen Seite dargestellt wird.
Damit wird ausdrücklich klargestellt das nur dann eine Haftung eintritt wenn sich der Inhalt zueigen gemacht wird. Ein reiner Verweis, auf eine andere unabhängige homepage auf die der Programmierer keinen Einfluß hat, ist somit nicht strafbar.
Gruß
Jürgen