Irgendwie nervt es langsam, dass Sie nur Ihre vorlaeufigen Erfolge posten,...
Wieso "vorläufig" - das Urteil ist rechtskräftig!
(und entspricht der herrschenden Rechtsprechung)
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Explorer
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)