Günter Frhr. v. Explorer: LG München I Urteil: "Serienabmahnung II" wurde rechtskräftig

LG München I Urteil "Serienabmahnung II" wurde rechtskräftig

Wenn es viele Verletzungen einer Marke gibt, sind auch sog.
"Serienabmahnungen" zulässig und die Abmahnkosten zu
zahlen. Dies hat das LG führt München 1 (Az. : I HKO8408/00 ) entschieden Das Gericht führt in den Urteilsgründen aus:

"Eine Obliegenheit, den Verletzer erst durch ein Schreiben, das noch keine förmliche Abmahnung darstellt, auf seinen Verstoß aufmerksam zu machen, besteht im
gewerblichen Rechtsschutz nicht. "

(...)

"Die Entstehung des Anspruchs wird auch nicht dadurch gehindert, daß es der Hilfe eines Rechtsanwalts nicht bedurft hätte. Bei Kennzeichenstreitsachen handelt es sich um eine Spezialmaterie, bei der die Einschaltung eines Rechtsanwalts stets zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig ist (lngerl/Rohnke Rn. 95 vor §§ 14 - 19 MarkenG). Hieran ändert nichts, daß die Klägerin in mindestens 35
Fällen allein wegen des "FTP-EXPLORER" abgemahnt hat und hierfür weitgehend Textbausteine benutzt wurden. Der Klägervertreter hat dargetan, daß insbesondere wegen der Verschiedenheit der Verletzungshandlungen und Verletzungsformen auch wenn es sich immer um den "FTP-EXPLORER" handelte - jeder Einzelfall einer Überprüfung bedurfte, wofür sich die Klägerin der juristischen Fachkunde ihres
Prozeßbevollmächtigten bedienen konnte.

(...)

Der Anspruch ist auch der Höhe nach gerechtfertigt. Ein Streitwert von DM 100.000,-- ist bei Markenverletzungsangelegenheiten bei einer benutzten Marke an der unteren Grenze angesiedelt (lngerl/Rohnke Rn. 10 zu § 142 MarkenG). Eine Geschäftsgebühr in Höhe der Mittelgebühr ist als angemessen anerkannt
(lngerl/Rohnke Rn. 95 vor § 14 - 19 MarkenG). "

Das Urteil wäre berufungsfähig gewesen, seitens des Beklagten (keine Unterstützung durch FFL) wurde jedoch keine Berufung eingelegt , sodass das Urteil am 28.09.2000 rechtskräftig wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Explorer
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

  1. Sup!

    Hat ihr Landgericht wieder mal das gleiche geurteilt - welch' eine Ueberraschung!
    Ist sicher ein super Gefuehl fuer Sie, mal wieder zu gewinnen, gell?

    Gruesse,

    Bio

  2. [... Ne Menge BlaBla geloescht ...]

    Irgendwie nervt es langsam, dass Sie nur Ihre vorlaeufigen Erfolge posten, nicht jedoch die Niederlagen.

    Das Urteil wäre berufungsfähig gewesen, seitens des Beklagten (keine Unterstützung durch FFL)

    Soll das nun gegen FFL gehen? FFL kann ja nicht jeden Prozess finanzieren. Dies war auch nie das Ziel.

    wurde jedoch keine Berufung eingelegt

    Nochmal Glueck gehabt, was?

    MfG
    Thomas

    1. Irgendwie nervt es langsam, dass Sie nur Ihre vorlaeufigen Erfolge posten,...

      Wieso "vorläufig" - das Urteil ist rechtskräftig!
      (und entspricht der herrschenden Rechtsprechung)

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Explorer  
      Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

      1. Irgendwie nervt es langsam, dass Sie nur Ihre vorlaeufigen Erfolge posten,...

        Wieso "vorläufig" - das Urteil ist rechtskräftig!
        (und entspricht der herrschenden Rechtsprechung)

        Weil Sie irgendwann auch mal wieder an einen Richter gelangen werden, der ein bisschen logischen Menschenverstand mitbringt. Und evtl. spricht sich ja unter den Richtern irgendwann auch mal herum, dass es total modern ist, diesen logischen Menschenverstand auch mal zu benutzen. Und dann wird dieser ganzen, daemlichen Abmahnerei evtl. irgendwann mal der Riegel vorgeschoben. Und das nicht nur fuer den Explorer sondern generell.

        Aber Ihnen kanns ja eigentlich egal sein, ob sie gewinnen oder verlieren. Geld gibts in jedem Fall.

        MfG
        Thomas

        1. Hallo Thomas,

          Weil Sie irgendwann auch mal wieder an einen Richter gelangen
          werden, der ein bisschen logischen Menschenverstand mitbringt.
          Und evtl. spricht sich ja unter den Richtern irgendwann auch mal
          herum, dass es total modern ist, diesen logischen Menschenverstand
          auch mal zu benutzen. Und dann wird dieser ganzen, daemlichen
          Abmahnerei evtl. irgendwann mal der Riegel vorgeschoben.

          FvG attestierte heute den Richtern des für die Berufung in Sachen
          Stefan Münz ./. Symicron GmbH zuständigen Senats beim OLG Düsseldorf
          Dummheit und führt wörtlich aus:

          "Sollte sich der IQ am OLG nicht drastisch erhöht haben,
               so dürfte eine Argumentation nach bewährtem Schema völlig
               ausreichend sein ;-))"

          Quelle: http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=251&g=20000929cp002

          Zu dieser Aussage gibt es inzwischen zwar ein eher unglaubwürdiges
          Dementi, es scheint allerdings alles darauf hinzudeuten, dass er
          die erkennenden Richter nicht nur für blöd hält sondern auch fest
          auf diese Blödheit baut. Abwarten kann man da nur sagen :-)

          vgl. auch <113062.html>

          Viele Grüsse,
            Alex vom AdvoGraf-Team

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          Satire wider den Abmahnwahn im Internet:
          AdvoGraf - und der User zahlt sofort!
          http://www.advograf.de

          1. ... und das Advograf-Team arbeitet mit Fälschungen!

            Günter Frhr. v. Explorer  
            Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

            1. Troll!

              ... und das Advograf-Team arbeitet mit Fälschungen!

              behaupten kann _jeder_, beweisen wohl eher nicht.

            2. ... und das Advograf-Team arbeitet mit Fälschungen!

              Mist, jetzt hat er bemerkt, dass der MAHN-O-MAT doch keine exakte Kopie seines Originals ist... :)

              MfG
              Thomas

            3. Sehr geehrter Herr v. Gravenreúth,

              ... und das Advograf-Team arbeitet mit Fälschungen!

              Wir wollen doch bitte sachlich bleiben, ja?

              Laut Posting haben wir darauf hingewiesen, dass ein Dementi vorliegt,
              das wir gegenwärtig allerdings als reine Schutzbehauptung werten. Wo
              ist da bitte die Fälschung?

              Im übrigen haben wir beim Heise-Team per Mail angefragt, ob die
              Möglichkeit besteht, dass das angeblich nicht von Ihnen stammende
              Zitat tatsächlich ein Fake sein könnte bzw. ob verifiziert werden
              kann, dass das Posting von Ihnen stammt.

              Um es klar zu sagen: So blöd, wie manche sich wünschen, ist das Advo-
              Graf-Team sicher nicht!

              Viele Grüsse,
                Alex vom AdvoGraf-Team

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              Satire wider den Abmahnwahn im Internet:
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              http://www.advograf.de

            4. ... und das Advograf-Team arbeitet mit Fälschungen!

              Dazu muss man bemerken, dass das Heise-Forum mit geschützten Pseudos/Absendern arbeitet. Der betreffende Beitrag ist eindeutig von Ihnen. Sie haben sich beim Copy und Paste halt verklickt. Kann jedem mal passieren, aber das Zitat ist nur peinlich. Und vermutlich auch von gerichtlichem Belang.

              Mit äusserst vorzüglicher Hochachtung

              Martin Speiser

          2. Hallo zusammen,

            FvG hatte die Urheberschaft des Postings
            http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=251&g=20000929cp002

            mit dem Zitat

            "Sollte sich der IQ am OLG nicht drastisch erhöht haben,
                 so dürfte eine Argumentation nach bewährtem Schema völlig
                 ausreichend sein ;-))"

            vehement bestritten.

            Inzwischen steht leider auch fest, dass Fakes bei heise trotz Be-
            nutzerregistrierung grundsätzlich möglich sind. Insoweit ist die
            Wertung des Dementis als Schutzbehauptung nicht ohne Einschränkungen
            aufrecht zu erhalten.

            Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf unser Posting im heise-
            Forum zu diesem Thema:
            http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=357&g=20000929cp002

            Für endgültige Klarheit wird nur heise selbst sorgen können.

            Viele Grüsse,
              Alex vom AdvoGraf-Team

            <img src="http://www173.l8.xodox.com/demo/advograf.gif" alt="www.advograf.de" style="cursor:hand;" onClick="window.location.href='http://www.advograf.de/'" onmouseover="window.status='http://www.advograf.de';return true;" onmouseout="window.status='';return true">

            Satire wider den Abmahnwahn im Internet:
            AdvoGraf - und der User zahlt sofort!
            http://www.advograf.de

            1. Moin Alex & alle anderen,

              FvG hatte die Urheberschaft des Postings
              http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=251&g=20000929cp002

              mit dem Zitat

              »»       "Sollte sich der IQ am OLG nicht drastisch erhöht haben,
              »»       so dürfte eine Argumentation nach bewährtem Schema völlig
              »»       ausreichend sein ;-))"
              »»

              vehement bestritten.

              Inzwischen steht leider auch fest, dass Fakes bei heise trotz Be-
              nutzerregistrierung grundsätzlich möglich sind. Insoweit ist die
              Wertung des Dementis als Schutzbehauptung nicht ohne Einschränkungen
              aufrecht zu erhalten.

              ich moechte in dem Zusammenhang noch auf ein weiteres Posting im Heise-Forum hinweisen: http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=365&g=20000929cp002. Darin stellt Uli Hesse fest, dass die (eideutige) User-ID in jedem Posting bei Heise mit in der HTML-Datei steht (zu sehen am Link [E-Mail an Autor], dieser Link endet mit uid=...).

              Das fragliche Posting traegt die ID unseres allseits geliebten Frhr. von Explorer!

              Gruss
              Dirk

        2. Irgendwie nervt es langsam, dass Sie nur Ihre vorlaeufigen Erfolge posten,...

          Wieso "vorläufig" - das Urteil ist rechtskräftig!
          (und entspricht der herrschenden Rechtsprechung)

          Weil Sie irgendwann auch mal wieder an einen Richter gelangen werden, der ein bisschen logischen Menschenverstand mitbringt. Und evtl. spricht sich ja unter den Richtern irgendwann auch mal herum, dass es total modern ist, diesen logischen Menschenverstand auch mal zu benutzen. Und dann wird dieser ganzen, daemlichen Abmahnerei evtl. irgendwann mal der Riegel vorgeschoben. Und das nicht nur fuer den Explorer sondern generell.

          Wieso ich - die Gegenseite hatte doch auch einen RA!

          Gericht: 3 Richter
          Kläger 1 RA
          Beklagter 1 RA

          Ich möchte/werde mich nicht überbewerten - ich bin nur einer von fünfen!
          Mit freundlichen Grüßen

          Günter Frhr. v. Explorer  
          Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

      2. »»  Die folgende Nachricht zum Thema stammt von: Günter Frhr. v. Explorer ,  Explorer@Explorer.de, 02.Oktober.2000, 19:05 Uhr

        Günter Frhr. v. Explorer  
        Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

        Hab ich da was verpasst? (Namensänderung, Übernahme der
        Firma Symicron, Düsseldorf (vormals Ratingen) incl. Markenrechte
        der Marke 'Explorer'

        Gruss

      3. Irgendwie nervt es langsam, dass Sie nur Ihre vorlaeufigen Erfolge posten,...

        Wieso "vorläufig" - das Urteil ist rechtskräftig!
        (und entspricht der herrschenden Rechtsprechung)

        Es ist sogar schon über den großen Teich (eigentlich über über zwei große Teiche) bekannt, dass in der Hapstadt von Bavaria die Gerichte/Richter viel vom Bierbrau und Bierkonsum verstehen, jedoch beim Wort 'Internet' sich lieber bekreuzigen als sich damit befassen.
        Anbei sollte man darauf hinweisen, daß Unkenntnis nur so weit die herrschende Rechtsprechung darstellen kann, wie sie einen Freibrief für den Amoklauf eines Anwalts darstellen kann.

  3. kaum zu glauben, was aus dem Gesetz alles machen kann!
    Uwe

  4. Hi Gunni !

    Erstmal: Alles Gute, herzlichen Glückwunsch, ich freu mich ja so für Dich. Mensch, wenn es Dich nicht gäbe, was wär das Internet für ein Sauhaufen, ne ne ne, wo hätte das nur enden sollen ?
    Nochmal danke. Du bist mein Idol, mein Vorbild, mein Gott.
    Bitte, wenn ich jetzt hier mal http://www.explorer.de schreib, krieg ich dann auch eine Abmahnung von Dir ? Bitte bitte bitte, ich wünsch mir so sehr eine, als Souvenir von Dir, als Andenken. Aber mach sie bitte nicht soooo teuer, weil ich bin kein so reicher Mensch, sondern nur ein armer Rumpel, kein Explorer (*g*) ...

    Und jetzt mal Schmarn beiseite:

    a) Toll.
    b) Du nervst.
    c) s.h. b)
    d) s.h. c)
    ...

    By the way, ich hab noch zwei schöne Links für Netscape-Nutzer gefunden ...

    about:explorer finde ich doch sehr aussagekräftig :-).
    about:mozilla ebenfalls X-$

    DaRumpel

    PS: Lieber Bio, mir sind die Interpretationsmöglichkeiten der letzten Zeile von about:mozilla durchaus bekannt, hehe ;-)

  5. Hallo

    Na sowas .... hast Du Dein Lieblingsspielzeug wiedergefunden?
    Ist schon erstaunlich das jemand in Deinem Alter die Pupertäre Phase offensichtlich noch nicht überwunden hat.
    Geniesse eines Deiner letzten Erfolgserlebisse mit dem "Explorer", lange wirst Du dazu ja keine Zeit mehr haben.

    1. Die Niederlage vor dem LG Düsseldorf gegen Stefan Münz.
    2. Verlag Heinz Heisse beantragt die Löschung der Matke "Explorer"
    3. Dein Spruch über die geistige Leitungsfähigkeit der Richter am OLG Düsseldorf .....

    • Du scheinst ja langsam die Nerven zu verlieren ;-))
      oder hast Du nur zu tief in die Mass geschaut ?

    Gruß
    Jürgen

  6. Es gibt da ein paar Probleme, mir dnene ich nicht so ganz klar komme.
    Wie viele sicher schon vermuten, haben sie mit unserem allseits unbeliebten Günter zu tun.

    Ich verstehe einfach nicht, wie eine derartige Verbindung zwischen IQ und Verständnis möglich ist.
    Einer Person, die es geschafft hat, Jura zu studieren, kann man zumindest ein gewisses Mass an Lernfähigkeit zu trauen, wenn man nicht auf unsere gesammtes Bildungssystem schimpfen möchte.
    Das diese Lernfähigkeit nicht unbedingt heisst, dass auch Logik und soziale Fähigkeiten ausgebaut werden stellt meiner Meinung nach der Günter unter Beweis.
    Natürlich wird dieser nun wieder protestieren, weil er wahrscheinlich nur schwer soziale Defizite zugeben kann.
    Wer Nietzsche kennt, wird sich wahrscheinlich auch an den Text erinnern, der den Unterschied zwischen einem Philosophen und einem Brotgelehrten beschreibt. Interessant ist dabei die Charakterisierung des Brotgelehrten. Für die, die diesen Text nicht kennen: Der Brotgelehrte lernt in seiner Ausbildung nur, was er auch lernen muss und ist Zeit seines Lebens damit beschäftigt das Erlernte gegen Kritiker und andere Meinung zu verteidigen. Dabei kann ruhig die Meinung der Anderen dagegenstehen, sie wir von ihm angegriffen und als falsch bezeichnet, weil er noch immer auf das pocht, was er einst gelernt hat und nicht bereit ist sein Wissen zu erweitern.

    So oder so ähnlich kommt mir Günter von Zeit zu Zeit vor. Mich stört es einfach, dass solche Mensch zu Berufen ausgebildet werden, in denen sie nichts verloren haben, weil sie einfach nicht in der Lage sind, sich weiterzuentwickeln. Und Entwicklung ist hinsichtlich des Themas Internet doch mehr als wichtig.

    Letzen Endes kann man also den Klienten von Günter nur beglückwünschen, dass er sich einen Anwalt genommen hat, der aufgrund seiner weniger flexiblen Leistungen und Ansichten nahezu optimal in der Lage ist, eine durch und durch bürokratische und statische Meinung zu vertreten.

    Glückwunsch, Günter und deinem Klienten.

    dares