Günter Frhr. v. Gravenreuth: Domainrecht auf Subdomains anwendbar ?

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Meine Frage ist folgende : Wie sieht es mit dem Schutz von Subdomains aus. Ich meine, wenn ich mir z.B. eine Subdomain bei irgendeinem kostenlosen Anbieter dafür hole wie z.B. "da.ru" und sie beispielsweise "teamone.da.ru" nenne, ist das erlaubt ( nicht das ich teamone.da.ru haben will *g* ) ? Wenn das erlaubt wäre, könnte man ja sonst auch microsof*.da.ru einrichten. Also wie ist hier die Rechtslage ?

OLG München "Namensrecht bei Sub-Domains" (Az.: 6 W 186/00)
Muß ein Provider seinen Domain-Namen im Wege einer einstweiligen Verfügung ändern, so sind auch alle Sub-Domains, in denen der zu ändernde Name auftaucht, davon betroffen.
Beschluss vom 28. Februar 2000

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)