Hallo,
Nein. Nicht unbedingt. Ganz sicher nicht, wenn ein Copyright dabei steht.
Damit wird die urheberrechtliche Werksqualität nicht bewiesen, sondern nur eine Vermutung geschaffen, wer Urheber ist (§ 10 UhrG).
Ich habe schon vorgedruckte Zeichenblöcke mit einem Copyright-Vermerk gesehen = leeres Papier mit Copyright?!?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)