Hi Chräcker,
verstehe ich nicht. (nicht retorisch gemeint....) Da steht:
Ich auch nicht. Hatte schon befürchtet, daß ich der einzige bin der mit diesem Deutsch auf Kriegfuß steht.
Wenn sich dieser Artikel nicht auf Absatz zwei(2) sondern drei(3) bezogen hätte, würde ich da noch einen Sinn erkennen:
<zitat>
(3) Diensteanbieter sind für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich. Eine automatische und kurzzeitige Vorhaltung fremder Inhalte aufgrund Nutzerabfrage gilt als Zugangsvermittlung.
</zitat>
Aber vielleicht erhalten wir ja noch einen Rechtsbeistand ;-)
Viele Grüße aus Köln
Markus