wenn ich einen link auf den berühmten ftp-Explorer setze, dann habe ich doch kenntnis von dem inhalt der verlinkten Seite. Und die Nutzung des "Link" kann ich auch verhindern, indem ich den a-Tag vor dem Wort ftp-Explorer weglasse.... Was verstehe ich da jetzt nicht? Oder meinen die mit "Dienstanbieter" eben nicht den eigendlichen (abgemahnten) Linksetzer sondern den Dienstanbieter, der dem Linsetzer den Serverplatz vermitet hat? (vulgo: Provider)
Ein Student hat einen Link zum FTP-Explorer auf den Server der FH Oldenburg gepackt. Wenn dann die FH selbst belangt werden soll, kann sie sich mit dem Teledienstegesetz und der hier zitierten Argumentation von der kostenpflichtigen Abmahnung befreien. Nicht die FH hat den Link gesetzt, sondern die FH hat den Webspace(TM?) für die Studenten zur Verfügung gestellt.
- Sven Rautenberg