Günter Frhr.v.Gravenreuth : Markenrecht & Links :-)

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Das OLG Braunschweig  weicht von  der Rechtsprechung anderer OLG´s  (z.B. OLG Hamm:  gravenreuth.de/Urteile/olg_hamm.htm  ; OLG München (Az.: 6 W 1563/99  und  6 U 4564/99) und OLG Düsseldorf („3DexPlorer“) ab und „kneift“ dann vor einer Zulassung der  Revison.

Wenn sich das OLG Braunschweig seiner Rechtsmeinung so sicher gewesen wäre, dann hätte es entweder den Streitwert nicht unter den anderer vergleichbarer Fälle festsetzen und/oder die Revision zulassen können. So „bunkert“ man sich in seine eigene Rechtsmeinung ein und verhindert deren Überprüfung durch den BGH, dass ist ja auch nicht gerade ein Zeichen der Überzeugung von der eigenen Position.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)