Kess: Markenrecht & Links :-)

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Moin,

Wenn sich das OLG Braunschweig seiner Rechtsmeinung so sicher gewesen wäre, dann hätte es entweder den Streitwert nicht unter den anderer vergleichbarer Fälle festsetzen und/oder die Revision zulassen können. So „bunkert“ man sich in seine eigene Rechtsmeinung ein und verhindert deren Überprüfung durch den BGH, dass ist ja auch nicht gerade ein Zeichen der Überzeugung von der eigenen Position.

reine Interpretationssache *g*
Objektivere Personen lesen die Nichtzulassung der Reviion anders, naemlich dass das betreffende Urteil absolut unstrittig ist.
Aber das schmeckt natuerlich dem unterlegenen Anwalt... pardon, der unterlegenen Partei... nicht.

Gruss
 Kess